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Elektronische Patientenakte: Viele Versicherte fühlen sich schlecht informiert

Neue Umfrage zeigt: Bürger wünschen sich Verbesserungen und leichtere Anwendung.

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Grafik eines Smartphones mit umgebenden medizinischen Symbolen, digitales Gesundheitswesen.

© Nicht definiert

München (tö). Viele Bürgerinnen und Bürger haben das Gefühl, über die neue elektronische Patientenakte (ePA) zu wenig zu wissen. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) gibt an, bislang noch nicht von ihrer Krankenkasse oder von Ärztinnen oder Ärzten über die ePA informiert worden zu sein. Dies geht aus einer repräsentativen telefonischen Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des IT-Branchenverbands Bitkom hervor.

Die elektronische Patientenakte war 2021 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden. In der Akte lassen sich medizinische Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder, Notfalldaten, der Medikationsplan und andere Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg speichern. Allerdings gaben von den Befragten im November gerade einmal 0,5 Prozent an, die ePA zu nutzen.

Große Mehrheit will die ePA nutzen

Fast drei Viertel fordern, Ärztinnen und Ärzte müssten die Versicherten aktiv auf die ePA hinweisen und hätten gern, dass die ePA zusätzliche Möglichkeiten bietet, etwa Tools für die Arztsuche, Terminbuchungen oder das E-Rezept. 62 Prozent der Befragten wünschen sich, dass alle Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte bekommen sollten. Die große Mehrheit will das Angebot auch nutzen. Aber immerhin jeder und jede Fünfte schließt es laut der Umfrage für sich aus, die Akte zu verwenden.

Kompliziertes Verfahren zur Freigabe der ePA

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird die Akte schrittweise eingeführt. Zunächst bieten Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der sie Zugang zur ePA erhalten. Gleichzeitig werde in ausgewählten Arztpraxen die elektronische Akte bereits getestet. Im 3. und 4. Quartal dieses Jahres solle „flächendeckend mit der Nutzung und Befüllung der ePA in den Arztpraxen gestartet werden“, heißt es auf der Homepage des Ministeriums, das nun der SPD-Politiker Karl Lauterbach führt. In Krankenhäusern müsse „die ePA spätestens zum 1.1.2022 nutzbar sein“.

Allerdings mutet das gesamte Verfahren noch recht kompliziert an. So haben dem Bundesgesundheitsministerium zufolge Ärzte, Apotheker oder Zahnärzte „nicht automatisch Zugriff auf die ePA“. Dies bedürfe „der Freigabe durch die Versicherten“ mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer. Die Ärztinnen und Ärzte wiederum „benötigen für den Zugriff einen zweiten Schlüssel, nämlich ihren Heilberufsausweis und ebenfalls eine PIN“. Diese Zugangsschranken waren auch wegen des Datenschutzes für notwendig erachtet worden. 41 Prozent der Befragten halten die Beantragung allerdings für umständlich.

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