Stuttgart (dpa/lsw/iv). Die ersten Gutscheine für Corona-Schutzmasken aus der Apotheke können nur noch bis einschließlich Samstag eingelöst werden. Mit einer Verlängerung dieser Frist sei nicht zu rechnen, teilte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) am Donnerstag mit.
„Ab dem ersten März ist der Bezugsschein Nr. 1 verfallen und kann nicht mehr eingelöst werden.“, erklärt Verbandspräsident Fritz Becker. Der Bezugsschein Nr. 2 für weitere sechs Masken ist dagegen noch bis zum 15 April gültig.
Noch eine Woche länger haben Bezugsberechtige von Arbeitslosengeld II Zeit, ihren Bezugsschein in der Apotheke gegen dann zehn Schutzmasken vorzulegen. Die Frist für diese Versorgung endet am 6. März. Becker erinnert: „Dieser Personenkreis muss neben dem Bezugsschein auch den Personalausweis vorlegen.“ Eine Eigenbeteiligung fällt hier nicht an.
