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Fiebersäfte in ukrainischer Verpackung für Verkauf in Deutschland zugelassen

Fiebersäfte und Zäpfchen sind derzeit knapp. Nun kommen ursprünglich für das Ausland hergestellte Medikamente in den Handel.

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In einer Apotheke hergestellter Ibuprofen-Fiebersaft für Kinder. (Bild: IMAGO / Marc Schüler)

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Berlin (iv). Der Pharmahersteller Berlin-Chemie AG hat rund 90.000 Packungen mit dem Fiebermittel Ibuprofen in ukrainischer Verpackung auf den deutschen Markt gebracht. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilte eine bis zum 31. März 2023 befristete Ausnahmegenehmigung für das Medikament mit dem Handelsnamen Eudorlin. Sie diene der „Sicherstellung der Versorgung im pädiatrischen Anwendungsbereich, da Ibuprofen-haltige Fiebersäfte derzeit in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar sind.” Das berichtet die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Ausnahme aufgrund „kritischer Versorgungssituation“

Die Fiebersäfte waren ursprünglich für den ukrainischen Markt vorgesehen. Die weitere Versorgung der Menschen in der Ukraine soll dadurch nicht gefährdet sein. Die Verpackungen und Flaschen sind in ukrainischer Sprache gekennzeichnet. Jeder Lieferung werde ein aktuelles Informationsschreiben in deutscher Sprache beigelegt, das auf die derzeitige Versorgungssituation hinweise. Die deutschen Gebrauchsanweisungen sind über das Schreiben, zum Teil durch QR-Codes, abrufbar.

Verpackungen in englischer und französischer Kennzeichnung

Ebenso darf das Pharmaunternehmen Walter Ritter aus Hamburg befristet bis zum 31. März 2023 Paracetamol-Fieberzäpfchen in englischer und französischer Verpackung in den Verkauf bringen. Durch den Marktaustritt eines Herstellers für paracetamolhaltigen Saft zu Beginn des Jahres 2022 kam es zu einer Unterversorgung des Marktes mit paracetamolhaltigem Saft, erklärt das BfArM.

„Der Engpass weitete sich in der Folge aufgrund der signifikant gestiegenen Erkrankungsfallzahlen auf paracetamolhaltige Suppositorien sowie ibuprofenhaltige Darreichungsformen für Kinder aus.“ Es bestehe zurzeit eine kritische Versorgungssituation für fiebersenkende Präparate zur Anwendung bei Kindern. Die erteilte Ausnahme für das Medikament Paracetawal sei zur Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten erforderlich. Der Hersteller muss jeder Lieferung eine aktuelle Gebrauchsinformation nebst Informationsschreiben beilegen, das auf die derzeitige Versorgungssituation hinweist.

Von Anna Ntemiris, Packaging-360.com

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