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Gesundheitsprobleme durch verkürzte Arbeitsruhe?

Wie lange soll ein Beschäftigter zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn ruhen? Das ist umstritten, doch Experten schlagen jetzt Alarm.

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Erschöpft aussehender Mann sitzt auf dem Rand eines Bettes, in dem eine Frau schläft.

© Nicht definiert

Dortmund (dpa). Elf Stunden Ruhezeit zwischen dem Feierabend und dem Wiederbeginn der Arbeit – so sieht es das deutsche Arbeitszeitgesetz vor. Bei jedem fünften Vollzeitbeschäftigten fällt die Arbeitspause nach eigenen Angaben aber mindestens einmal im Monat kürzer aus, wie aus einer am Montag veröffentlichten Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervorgeht. Am verbreitetsten seien verkürzte Ruhezeiten im Gesundheitswesen, wo 39 Prozent der Beschäftigten davon betroffen seien.

Bei zu wenig Ruhe drohen psychosomatische Beschwerden

Wer schneller wieder zur Arbeit müsse, habe mehr psychosomatische Beschwerden als Arbeitnehmer mit einer mindestens elfstündigen Ruhezeit, betonen die Forscher. Dazu zählten zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder emotionale Erschöpfung. Auch die sogenannte Work-Life-Balance verschlechtere sich signifikant. Dieser Zusammenhang bestehe unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit und gelte für alle Beschäftigten.

Elf-Stunden-Regel: Ausnahmen im Arbeitsgesetz

Bislang gibt es im Arbeitsgesetz einzelne Ausnahmen von der Elf-Stunden-Regel. So kann etwa in Krankenhäusern, aber auch in der Landwirtschaft oder bei Verkehrsbetrieben die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn sie durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Abweichende Regelungen können auch tarifvertraglich getroffen werden.

Zu starre Regelungen für flexiblere Arbeitszeiten?

Über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes wird in Deutschland seit längerem diskutiert. Starre Regelungen zu Ruhezeiten und täglichen Höchstarbeitszeiten entsprächen nicht mehr den Bedürfnissen von Beschäftigten wie Betrieben, betont die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält dagegen eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes nicht für erforderlich, um flexibleres Arbeiten zu ermöglichen.

Schlafforscher fordern die Ausweitung der Mindestruhezeiten

Die BAuA-Forscher weisen darauf hin, dass verkürzte Ruhezeiten häufig mit langen Arbeitszeiten und Überstunden einhergehen. Sie betonen, dass Mindestruhezeiten nach wie vor „ein wichtiges und sinnvolles Instrument des Arbeitsschutzes” seien. Auch im Hinblick auf die empfohlenen rund acht Stunden Schlaf am Tag seien verkürzte Ruhezeiten äußerst kritisch zu betrachten. In der Schlafforschung gebe es daher seit Langem die Forderung, die Mindestruhezeiten auszuweiten.

Die Sprecherin der Linken im Bundestag für das Thema Arbeit, Jutta Krellmann, warnte davor, die Mindestruhezeit zu verkürzen. „Gestresste Beschäftigte brauchen längere Ruhezeiten und keine kürzeren.“ Die Digitalisierung mache das Arbeitsleben immer stressiger, Krankschreibungen wegen psychischer Leiden nähmen weiter zu. „Eine Anti-Stress-Verordnung ist längst überfällig”, sagte Krellmann.


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