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Intensivpflege: Bahn frei für umstrittene Reform

Mit dem neuen Gesetz soll stationäre Intensivpflege bezahlbar werden. Für die Pflege zuhause gelten nun verbindliche Qualitätsvorgaben.

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Monitor auf der Intensivstation. Bild: IMAGO / Science Photo Library

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Berlin (dpa). Für die Intensivpflege schwerkranker Menschen gibt es neue Qualitätsvorgaben, um einen hohen Versorgungsstandard zu gewährleisten. Darauf zielt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat.

„Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein“, sagte Spahn. Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Pflege zu Hause festgeschrieben. Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen „endlich bezahlbar“.

Intensivpflege auch außerhalb der Klinik möglich

Die Reformpläne waren nach Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert worden. Die Kritik entzündete sich daran, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch eine Ausnahme sein sollte. Nun ist vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch „in der eigenen Häuslichkeit“ erbracht werden kann.

„Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen“, heißt es im Gesetz. Zugleich sollen die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen mit direkten Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist.

Weitere Informationen

www.bundesgesundheitsministerium.de
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

www.pflege-besser-konkret.de
BMG: Neuer Auftritt zum Thema Pflege

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