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„prüfen – rufen – drücken": Konkrete Anleitung für die erste Hilfe

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Verletzte Frau liegt auf einer Bahre mit Feuerwehrleuten im Hintergrund. Bild: IMAGO / Jochen Tack

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Eine Situation, die bundesweit täglich mehrfach eintritt: Ein Mensch bricht mit einem Herzstillstand zusammen – und eine Wiederbelebung ist notwendig. Doch statt Erste Hilfe zu leisten, warten die Umstehenden oft nur auf den Notarzt.

Dabei ist in Deutschland jedermann zu Erster Hilfe verpflichtet, wenn ein anderer Mensch in Not gerät und unverzügliche Hilfe lebensrettend sein kann.

Zudem steigt die Überlebenschance des Hilfebedürftigen erheblich, wenn Augenzeugen sofort den Notarzt rufen und dann unverzüglich mit einer Herzdruckmassage beginnen, um den lebenswichtigen Blutkreislauf aufrechtzuerhalten.

Wie dies geht, zeigt die Internetseite www.einlebenretten.de, eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V., des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten e.V. und des Deutschen Rats für Wiederbelebung.


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