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Kein Verkauf von Suizid-Mitteln für Schwerkranke

Bundesärztekammer: In hoffnungslosen Situationen eine aktive Tötung zu empfehlen oder daran mitzuwirken darf keine Option für Ärzte sein.

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Medikamentenkapsel in der Hand einer Frau. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa). Die Bundesärztekammer lehnt Neuregelungen ab, die Schwerkranken den Kauf von Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen. „Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben“, heißt es in der Stellungnahme für eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags an diesem Mittwoch. Es dürfe keine Option für Ärzte sein, in schwierigen und hoffnungslosen Situationen eine aktive Tötung zu empfehlen oder daran mitzuwirken. Menschliche Extremnotlagen könnten auch nicht mit einem behördlichen Verwaltungsakt gelöst werden.

Das Recht zu entscheiden, wie und wann man aus dem Leben scheiden will

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 entschieden, dass es für Sterbewillige in Extremfällen einen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel geben könne.

Schwer kranke Menschen hätten nach dem Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen. Das Bundesgesundheitsministerium wies aber im vergangenen Jahr das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Bis Frühjahr 2018 gingen dort 104 Anträge ein.

FDP fordert klare Regelung

Die FDP fordert nun in einem Antrag eine gesetzliche Klarstellung, dass „für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage“, wenn sie dies beabsichtigen, „der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung“ ermöglicht werden solle.

Vorgesehen werden solle dafür auch ein Verfahren, um Anträge von Betroffenen zu bescheiden. Der jetzige Zustand sei für wartende Schwerstkranke nicht haltbar. Einige müssten Sterbehilfe im Ausland in Betracht ziehen.

Alternative: Palliativ-Versorgung

Die Bundesärztekammer hob dagegen die Palliativ-Versorgung als Alternative hervor. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin lehnte ein Bereitstellen von Betäubungsmitteln für Suizide ebenfalls ab. Es bestehe die Gefahr, dass eine Begrenzung auf extreme Ausnahmesituationen nicht möglich sei und eine „staatliche Pflicht zur Assistenz bei Suizid“ geschaffen werden könnte.

Dabei zähle eine respektvolle Auseinandersetzung mit Todeswünschen von Patienten zu den ärztlichen Aufgaben. In erster Linie gelte es aber, Optionen zur Linderung von Leid zu erörtern und gemeinsame Wege dafür zu finden.

Weitere Informationen

dip21.bundestag.de
Antrag FDP (PDF)

www.bundestag.de
Stellungnahmen für Ausschuss-Anhörung

dipbt.bundestag.de
Antwort der Bundesregierung zum Thema (PDF)

www.bverwg.de
Mitteilung Bundesverwaltungsgericht 2017

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