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Kinderreha oder Kur?

Wird gerne in einen Topf geschmissen: Das ist der Unterschied zwischen einer Kinderreha und der Mutter-Kind-Kur.

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Leipzig (mjj). Klingt ähnlich und ist doch ganz unterschiedlich ausgerichtet: Was der Unterschied zwischen einer Kinderreha und einer Mutter-Kind-Kur ist, gehört zu den häufigen Fragen in unserem Forum.

Eltern-Kind-Kur: Erwachsene stehen im Fokus

Da auch Väter die Kur antreten können, heißt die „Mutter-Kind-Kur“ korrekt „Eltern-Kind-Kur“. „Sie ist eine Vorsorgeleistung der Krankenversicherung, bei der die gesundheitlichen Bedürfnisse der Eltern im Vordergrund stehen – zum Beispiel psychische Belastungen im Erziehungsalltag“, erklärt Anne-Kathrin Sturm, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.

Kinder- und Jugendreha

„Bei einer Kinder- oder Jugendrehabilitation geht es dagegen um die Besserung des Krankheitsbildes beim Kind“, so Sturm weiter: „Die Kinderrehabilitation kann sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung als auch bei der Krankenkasse beantragt werden. Eine Begleitperson ist im Einzelfall möglich, wenn das für die Durchführung der Rehabilitation nötig ist.“

Diese Regelung ist noch relativ unbekannt, da früher die Möglichkeit der Begleitung an das Alter des Kindes gekoppelt war. Seit 2017 aber zählt nur, ob die Begleitung für den Erfolg der Reha wichtig ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Kind noch klein ist oder die Eltern im Umgang mit der Asthma-Erkrankung des Kindes ebenfalls geschult werden sollen.

Jetzt Pflichtleistung

Auch eine zweite Änderung kommt Eltern entgegen: „Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist nicht mehr eine Kann- sondern eine Pflichtleistung der Deutschen Rentenversicherung“, ergänzt Anne-Kathrin Sturm. Eltern haben also gute Chancen, dass ihr Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha bewilligt wird.


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