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Krankengymnastik: Videobehandlung wird Teil der Regelversorgung

Physiotherapie per Video: Was als Modell für die Pandemie gedacht war, soll nun dauerhaft bleiben – allerdings mit Einschränkungen.

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Finger drückt eine Taste auf dem Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Wer vom Arzt oder von der Ärztin Krankengymnastik oder eine Ernährungstherapie verordnet bekommen hat, kann weiterhin eine Videobehandlung in Anspruch nehmen. Das teilt der GKV-Spitzenverband mit.

Damit wird die Videobehandlung in diesen beiden Bereichen Teil der Regelversorgung. Bis zum 31. März 2022 hatten Sonderregelungen im Zuge der Corona-Pandemie die Behandlung per Video möglich gemacht.

Für die Physiotherapie gilt fortan: Krankengymnastik für Einzelpersonen und Gruppen darf per Video durchgeführt werden – allerdings maximal die Hälfte der verordneten Sitzungen. Das gilt auch für Krankengymnastik bei Mukoviszidose.

Die erste Sitzung muss vor Ort stattfinden

Bei Krankengymnastik für das zentrale Nervensystem für Kinder und Erwachsene können bis zu drei Behandlungseinheiten online stattfinden. Bei der Manuellen Therapie ist es eine Sitzung.

Auch in der Ernährungstherapie darf maximal die Hälfte der Sitzungen per Videobehandlung stattfinden, so der GKV-Spitzenverband.

Ob man nun eine Physio- oder eine Ernährungstherapie beginnt: Vorgeschrieben ist, dass der erste Termin der Behandlung in Präsenz stattfinden muss. Zudem müssen Patientinnen und Patienten ihr Einverständnis zur Videobehandlung geben.

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