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Krankmeldung: Jobcenter verlangt weiter AU-Bescheinigung

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ihrem Chef keinen „gelben Schein“ mehr vorlegen. Für die Arbeitsagentur gilt das noch nicht.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Erstbescheinigung wird mit Kugelschreiber angekreuzt. Bild: IMAGO / blickwinkel / imago stock&people

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Nürnberg (dpa/tmn). Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen im Krankheitsfall nach wie vor die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB). Erst ab 2024 wird dies nicht mehr nötig sein, informiert die Bundesagentur für Arbeit.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen seit dem 1. Januar 2023 dem Arbeitgeber keine Bescheinigung mehr vorlegen. Nach der Krankmeldung rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen ab. Im eAU-Verfahren heißt das Ganze „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit“.

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