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Krone, Brücke, Implantat: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherung oder nicht? Wenn GKV-Versicherte Wert auf hochwertigen Zahnersatz legen, kann sich eine Police lohnen.

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Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn). Ob Krone, Brücke, Implantat oder Inlay: Zahnersatz ist teuer. So kostet beispielsweise ein Implantat mehr als 3.000 Euro und eine Keramikkrone liegt nach Angaben der Stiftung Warentest bei etwa 500 Euro.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen oft einen Teil der Kosten aus eigener Tasche aufbringen – laut Barmer Krankenkasse je nach Bundesland bis zu 1.228 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt Versicherten einen festen Zuschuss – sie übernimmt in der Regel die Hälfte der Kosten für die sogenannte Regelversorgung.

Bei hochwertigem Zahnersatz kann sich die Police lohnen

„Für alle, die mit den Regelleistungen der GKV, etwa eine Metallkrone ohne Verblendung, zufrieden sind, rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung oft nicht“, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Wer keine Zusatzversicherung hat und die Kassenleistung wünscht, sollte seinen Zahnarzt darauf hinweisen.

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem für Menschen, die Wert auf hochwertigen Zahnersatz legen – also auf Implantate, Brücken oder Kronen setzen, erklärt René Neumann vom Verband der Privaten Krankenversicherung. „Mit der Police können Kassenpatienten ihre Eigenbeteiligung senken und bis zu 100 Prozent abdecken“, sagt Neumann.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit der Vertrag überhaupt zustande kommt beziehungsweise der Versicherte den regulären Beitrag zahlt, sollte der Zahnarzt jedoch noch keinen Zahn als behandlungsbedürftig eingestuft haben.

Deshalb rät Weidenbach: „Mit circa Mitte 30 sollte der Schutz im Idealfall bestehen.“ Sie verweist auf Statistiken, nach denen Zahnersatz häufig erst ab Mitte 30 bis Anfang 40 nötig ist.

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, muss meist einige Gesundheitsfragen beantworten. „Die Fragen sollten Verbraucher korrekt beantworten, sonst riskieren sie ihren Versicherungsschutz“, erklärt Weidenbach.

Preise und Leistungen genau vergleichen

Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter des Versicherten, aber auch nach den Leistungen und dem Zustand des Gebisses. Daher sind Angaben, wie teuer eine solche Police ist, pauschal nicht möglich.

Verbraucher sollten sich vor einem Vertragsabschluss überlegen, welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung genau abdecken soll. Bei einer „Zahnbehandlung, wenn die GKV diese nicht bezahlt, etwa Kunststofffüllungen im nicht sichtbaren Bereich“, sagt Weidenbach. Einige Tarife übernehmen neben den Kosten für Zahnersatz etwa zusätzlich Kosten einer professionellen Zahnreinigung oder für Kieferorthopädie.

Verschiedene Optionen bei der Kostenübernahme

Auch bei der Kostenübernahme gibt es verschiedene Optionen. „Zum Beispiel, der Versicherte bekommt einen pauschalen Prozentsatz, etwa 30 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags erstattet“, erklärt Neumann. Der pauschale Prozentsatz sei meistens auf maximal 80 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags begrenzt. Wobei der Anteil anderer Kostenträger eingerechnet wird, also der GKV-Anteil.

Eine andere Option: Der Versicherte bekommt einen pauschalen Prozentsatz der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Möglich ist aber auch, dass die Zusatzversicherung den von der GKV im Voraus geleisteten Betrag auf einen bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbetrags aufstockt, etwa 90 Prozent. „Der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse spielt hier keine Rolle, der Patient muss grundsätzlich den vereinbarten verbleibenden Prozentsatz, zum Beispiel zehn Prozent, selbst zahlen“, erläutert Neumann.

Jährlichen Erstattungsbetrag besser nicht begrenzen

Die Versicherung sollte immer den 2,3-fachen Satz der Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstatten. „Eine Begrenzung bis zu dem Höchstsatz der GOZ, dem 3,5-fachen Satz, reicht meist aus“, sagt Weidenbach. Zudem sollte der Vertrag die Höhe der jährlichen Erstattung nicht begrenzen. Denn liegt diese etwa bei maximal 10.000 Euro, bleibt der Versicherungsnehmer auf Kosten für eine größere Zahnbehandlung, die diesen Rahmen übersteigt, sitzen.

Verbraucher können nicht damit rechnen, dass die Beiträge von Zahnzusatzversicherungen stabil bleiben. Oft ist vertraglich verankert, dass der Versicherer die Beiträge regelmäßig anhebt, sollten die Ausgaben steigen. „Dass es dazu kommt, ist sehr wahrscheinlich“, so Weidenbach. Zudem gibt es Verträge, bei denen der Beitrag mit dem Alter steigt.

Aber: Verbraucher können mitunter den Tarif bei ihrem Versicherer wechseln. „Neuere Tarife eines Versicherungsunternehmens könnten dann für den Verbraucher deutlich günstiger sein, aber sich später deutlich erhöhen“, erklärt Weidenbach. Bei Verträgen, deren Beiträge nicht nach dem Alter des Versicherungsnehmers steigen, ist ein Wechsel per se möglich.


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