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Mehr Tempo bei Entscheidung über Medizin

Oft dauert es Jahre, bis entschieden ist, ob Kassenpatienten Untersuchungen und Therapien bezahlt bekommen.

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Gesundheitskarte der Krankenversicherung. Bild: IMAGO / Fotostand

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Berlin (dpa). Krankenversicherte sollen nach dem Willen eines führenden Patientenvertreters einen rascheren Zugang zu Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten erhalten. „Wir brauchen hier Reformen“, sagte der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, Martin Danner, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin

So müsse der gemeinsame Bundesausschuss, der über die Aufnahme medizinischer Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, stärker an Fristen gebunden werden. Dieses Gremium mit Spitzenvertretern von Ärzten, Kassen und Kliniken ist das höchste Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Streit um Mitbestimmungsrecht bei neuen Kassenleistungen

Danner begrüßte im Grundsatz einen Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Spahn hatte angekündigt, dass Frauen mit Lipödem, einer krankhaften Häufung von Fettgewebe, das Absaugen von Körperfett künftig von den gesetzlichen Kassen bezahlt bekommen sollen.

Damit hatte Spahn teils massive Kritik unter anderem vom Koalitionspartner SPD auf sich gezogen. Denn Spahn hat eine gesetzliche Änderung vorgesehen, die über das Thema Lipödem hinausgeht: Sein Ministerium soll dadurch künftig bestimmen können, dass bestimmte medizinische Methoden zur Kassenleistung werden.

Bisher regelt dies der Bundesausschuss nach aufwendigen Prüfungen. Der Anspruch des Gremiums dabei ist, dass die Gesundheitsversorgung nach wissenschaftlichen Kriterien zweckmäßig sowie wirtschaftlich ist.

Zu viel Bürokratie innerhalb des gemeinsamen Bundesausschusses?

Danner, dessen Organisation chronisch kranke und behinderte Menschen und ihre Angehörigen vertritt, kritisierte, die im gemeinsamen Bundesausschuss vertretenen Organisationen hätten teils riesige Apparate geschaffen. Dies führe immer wieder zur Lähmung des Systems.

Zugleich forderte er, dass Patientenvertreter stärker beteiligt werden müssten, wenn Methoden ohne die bisher üblichen, oft langwierigen Prüfungen des Ausschusses Patienten erreichen sollen.

Die Verfahren im Bundesausschuss dauern oft Jahre. So stellte die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits 2006 den Antrag, dass eine bestimmte Untersuchung in einer offenen Röhre (PET-CT) zur Kassenleistung auch im ambulanten Bereich wird.

In einem der dpa vorliegenden Brief an den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach warnt die BAG Selbsthilfe davor, dass der Ausschuss im Fall der PET-CT seine Klärungsversuche ganz einstellen werde. Dies sei ein „Systemversagen“.

Weitere Beispiele: Die Beratungen über die neuropsychologische Therapie gegen Beeinträchtigung von Gehirnfunktionen dauerten acht Jahre. Beratungen über einen Antrag der Kassen von 2013, bestimmte Brustkrebstests zur Kassenleistung zu machen, sind bis 2023 ausgesetzt.

Wettbewerbsfähigkeit im Interesse des Patienten?

Danner erläuterte, oft hätten einzelne Krankenkassen und Krankenhäuser ein Interesse daran, durch das Angebot bestimmter Leistungen im Wettbewerb um Versicherte zu punkten. Deshalb wollten sie oft nicht, dass die Krankenversicherung generell bestimmte Leistungen bezahlt. Immer wieder würden medizinische Möglichkeiten auch regional unterschiedlich gehandhabt – etwa bei Mandeln, die teilweise oder komplett entfernt werden könnten.

In seinem Brief an Lauterbach schreibt Danner: „Aus Sicht der gesetzlich Versicherten kann ein ‚Weiter so‘ jedenfalls nicht die Lösung sein.“

Mehr Informationen

www.g-ba.de
Aufgaben Gemeinsamer Bundesausschuss

www.bundesgesundheitsministerium.de
Änderungsantrag 28

www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz
Bundesregierung zum TSVG

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