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Mitspracherecht bei Reha-Klinikwahl kommt an

Zahl der Reha-Anträge mit Wunsch-Klinik hat sich seit 2023 verdoppelt.

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Arzt zeigt einem Mann Messdaten auf einem Tablet, der auf einem Cardiorad einen Fitnesstest mit Atemmaske macht. Bild: IMAGO / Panthermedia / WavebreakmediaMicro

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Kassel (drv). Immer mehr Versicherte nutzen ihr Mitspracherecht bei der Auswahl einer passenden Rehabilitationseinrichtung. Das hat die Deutsche Rentenversicherung Hessen bei ihrer Vertreterversammlung in Kassel mitgeteilt.

Mit der Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts durch den Gesetzgeber zum 1. Juli 2023 haben Versicherte direkt im Reha-Antrag die Möglichkeit, bis zu drei Wunsch-Kliniken anzugeben. Seitdem hat sich der Anteil der bewilligten Anträge mit ausgefülltem Klinikwunsch, die beim hessischen Sozialversicherungsträger für eine allgemeine medizinische Rehabilitation eingingen, nahezu verdoppelt. 

Ob die Wünsche berücksichtigt werden, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel müssen die gewählten Einrichtungen mit der Deutschen Rentenversicherung zusammenarbeiten, nach gesetzlichen Standards qualifiziert sein, die Krankheit der versicherten Person behandeln und zeitnah einen Platz frei haben. 

Die Klinikgruppe der Deutschen Rentenversicherung Hessen erfüllt die hohen Qualitätsstandards. Die insgesamt fünf eigenen Kliniken haben unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte und liegen an verschiedenen Standorten in Hessen: die Klinik am Park in Bad Schwalbach, die Eleonoren-Klinik in Lindenfels-Winterkasten, das Rehabilitationszentrum am Sprudelhof in Bad Nauheim, die Klinik Kurhessen in Bad Sooden-Allendorf und die Klinik Sonnenblick in Marburg. 

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Hilfe bei der Auswahl einer passenden Klinik bieten die Online-Portale www.meine-rehabilitation.de und www.drv-reha.de.


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