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Nachholbedarf bei klinischen Krebsregistern

Klinische Krebsregister sind bundesweit im Aufbau, um die Qualität der Behandlung zu optimieren. Allerdings gibt es Lücken.

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Krebskranke Frau mit Kopftuch. Bild: IMAGO / agefotostock / andreaobzerova

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Bad Homburg/Berlin (kjs/GKV). Beim Aufbau der meisten klinischen Krebsregister gibt es große Fortschritte: Anders als noch 2016 sind nun in fast allen Bundesländern die Grundstrukturen der Register vorhanden. Diesen positiven Trend zeigt das Beratungsunternehmen Prognos in seiner aktuellen Untersuchung im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes auf.

Klinische Krebsregister erfassen die Krankheitsverläufe der Patienten. Registriert werden Daten von der Diagnose über einzelne Behandlungsschritte bis hin zu Rückfällen (Rezidiven) und zum Überleben der Patienten. Sichtbar wird so, ob medizinische Leitlinien beachtet werden oder ob Unterschiede in der Qualität der Behandlung bestehen.

Mit der regelmäßigen Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die behandelnden Ärzte und Kliniken soll die Krebsbehandlung insgesamt verbessert werden. Die Krebsregister ermöglichen auch statistische Aussagen, die sich zum Beispiel zur Gesundheitsberichterstattung oder für die Versorgungsforschung nutzen lassen.

Nachbesserungsfrist zu kurz

In der Prognos-Untersuchung wird allerdings deutlich, dass mit Ablauf des Jahres 2017 – dem eigentlichen Ende der Aufbauphase – noch kein einziges der klinischen Register alle geforderten 43 Förderkriterien erfüllt hatte. Das aber sei Voraussetzung, damit die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig regelhaft die Arbeit der klinischen Krebsregister finanzieren dürfen.

Und selbst am Ende der vom Gesetzgeber zusätzlich eingeräumten Nachbesserungsfrist am 31. Dezember 2018 werden voraussichtlich nur fünf der insgesamt 18 klinischen Krebsregister vollständig aufgebaut sein, und zwar die von Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Mit Blick auf den im Gutachten aufgezeigten Sachstand stellt der GKV-Spitzenverband fest: "Die vom Kabinett geplante Ausweitung der Nachbesserungsfrist bis Ende 2019 ist angesichts der Fakten notwendig und richtig, darf aber nicht dazu führen, dass die Register ihre Aktivitäten zurückfahren. Es gibt nach wie vor viel zu tun, bis arbeitsfähige klinische Krebsregister die Versorgung von Krebskranken tatsächlich spürbar qualitativ verbessern können."

Regelbetrieb funktioniert noch nicht

Probleme listet das Gutachten vor allem beim künftigen Routinebetrieb der Register auf. So ist beispielsweise der Datenaustausch zwischen den klinischen Krebsregistern noch nicht flächendeckend möglich, auftretende Neuerkrankungen werden nicht komplett erfasst und der Datenbestand ist nicht überall vollständig. Nachbesserungsbedarf für die Register gibt es laut dem Bericht auch in der Zusammenarbeit mit Ärzten und Kliniken.

Auswertungsergebnisse werden nicht an die einzelnen Leistungserbringer zurückgespielt und nicht oft genug für Qualitätskonferenzen bereitgestellt. Dies liegt oft an technischen Problemen bei den Registern. Organisatorische Probleme führten zusätzlich zu Eingabe- und Bearbeitungsrückständen aus vergangenen Jahren. Das wirkt sich sowohl auf die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten als auch auf die Datenauswertung aus.

Weitere Frist-Verlängerung im Gespräch

Die vom Gesetzgeber vorgesehene vierjährige Aufbauphase für die klinischen Krebsregister lief Ende 2017 ab. Damit dürfen die gesetzlichen Krankenkassen klinische Krebsregister eigentlich nur noch finanzieren, wenn nachgewiesen ist, dass sie voll arbeitsfähig sind und alle 43 Prüfkriterien erfüllen. Dies haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen erstmalig zum 31. Dezember 2017 mithilfe eines bundesweit einheitlichen Bewertungsverfahrens geprüft.

In die Prognos-Untersuchung sind diese Berichte eingeflossen sowie zusätzliche Datenmeldungen der Krankenkassen bis zum Sommer 2018. Das war möglich, weil der Gesetzgeber den Registern die erwähnte Nachbesserungsfrist bis Ende 2018 eingeräumt hat. Aktuell wird politisch sogar diskutiert, diese Frist um weitere zwölf Monate zu verlängern.


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