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Neues Behandlungsprogramm bei Rückenschmerzen

Gesetzliche Krankenkassen bieten Versicherten mit chronischen Rückenschmerzen künftig ein neuartiges, strukturiertes Behandlungsprogramm an.

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Physiotherapeutin bei der Arbeit. Bild: IMAGO / Addictive Stock

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Bad Homburg/Berlin (kjs/G-BA). Gesetzlich Krankenversicherte mit chronischem Rückenschmerz können zukünftig von einem strukturierten Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich die inhaltlichen Anforderungen dazu beschlossen.

Dabei spielen beispielsweise die Teilnahmekriterien und die individuelle Therapieplanung eine Rolle. Darüber hinaus geht es darum, die verschiedenen, am Behandlungsprozess beteiligten Fachrichtungen im Rahmen des therapeutischen Vorgehens zu koordinieren.

Als Disease-Management-Programme (DMP) werden strukturierte Behandlungsprogramme bezeichnet. Ihr Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern.

Voraussetzungen für die Teilnahme

In das DMP einschreiben können sich Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf. "Chronisch" heißt in diesem Zusammenhang, dass sie schon länger als zwölf Wochen andauernde Beschwerden haben.

Nicht an diesem neuen Programm teilnehmen können dagegen solche Patienten, bei denen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vorliegen, wie beispielsweise Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule.

Der behandelnde Arzt prüft die Kriterien für die Teilnahmen am neuen DMP chronischer Rückenschmerz. Wissenschaftliche Grundlage des neuen DMP ist die vorliegende Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Vor der Praxis steht die Prüfung

Der G-BA hat den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Kommt es zu keinen Einwänden, tritt er durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Auf der Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Vertragsärzten oder Krankenhäusern) wird der Beschluss schließlich in der Praxis umgesetzt. Die Verträge müssen vom Bundesversicherungsamt zugelassen werden.

6,8 Millionen Versicherte in strukturierten Behandlungsprogrammen

Im Jahr 2017 haben insgesamt 6,8 Millionen Versicherte an einem oder mehreren DMP teilgenommen. Bislang wurden 9.173 Programme vom Bundesversicherungsamt zugelassen.

Zurzeit existieren Behandlungsprogramme zu folgenden Erkrankungen:

  • Asthma bronchiale
  • Brustkrebs
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit
Zu den weiteren chronischen Erkrankungen werden derzeit DMP-Anforderungen entwickelt:
  • Depressionen
  • Osteoporose
  • Rheumatoide Arthritis


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