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Patientenschützer: Organspende-Register verfehlt Ziel

In Deutschland werden lebensrettende Organspenden dringend benötigt. Doch immer noch denken viele nicht daran, eine generelle Bereitschaft dazu auch festzuhalten. Ist der Aufwand weiter zu hoch?

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Frau hält einen Organspendeausweis zwischen den Fingern. – Bild: BZgA

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Berlin (dpa). Im Ringen um mehr Organspenden mahnt die Deutsche Stiftung Patientenschutz bessere Aufklärung und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger an. Es sei enttäuschend, dass die staatlichen Angebote dazu unzureichend seien, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur zum Tag der Organspende am (heutigen) Samstag. So verfehle das zentrale Online-Register zur Spendenbereitschaft sein Ziel meilenweit. 

„Den Menschen wird die Eintragung viel zu kompliziert gemacht“, sagte Brysch. Daher müssten – wie 2020 vom Bundestag beschlossen – auch Pass- und Ausweisstellen an das Register angebunden werden. „Der Blockadehaltung der Landesregierungen gegen bestehendes Gesetz ist ein Ende zu setzen.“

Knapp 320.000 digitale Erklärungen 

In dem vor gut einem Jahr gestarteten Register haben inzwischen rund 319.200 Menschen Erklärungen zu ihrer generellen Spendenbereitschaft festgehalten. Dabei stimmten 82,9 Prozent Organentnahmen nach dem Tod uneingeschränkt zu, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage mitteilte. Einen Widerspruch dokumentierten 8,1 Prozent.

Dass sie einzelne Organe von einer Spende ausschließen, erklärten demnach 6,3 Prozent. Weitere 1,7 Prozent benannten eine Person, die die Entscheidung treffen soll. Eine Spende auf einzelne Organe beschränken wollen 0,9 Prozent.

Erklärungen auf Papier weiter möglich

Das Portal www.organspende-register.de ist seit März 2024 online. Dort kann man ab dem Alter von 16 Jahren dokumentieren, ob man zu einer Spende nach dem Tod bereit ist oder nicht. Die Angaben sind freiwillig und können jederzeit geändert und gelöscht werden. Organspendeausweise und andere Erklärungen auf Papier sind weiter möglich. Das Register ist Kern eines Gesetzes von 2020, das auf mehr Information und leichteres Dokumentieren von Entscheidungen zielt. Demnach soll man sich auch auf Ämtern ins Register eintragen können.

Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 953 Menschen für den Todesfall Organe für andere frei, nach 965 im Jahr 2023. Zugleich standen Ende 2024 knapp 8.300 Menschen auf Wartelisten. Patientenschützer Brysch sagte, generell werde die Bedeutung der Angehörigen unterschätzt. „Ohne ihre Mitwirkung gäbe es nicht mal halb so viele Organspenden.“ Oft seien sie Ansprechpartner, um den mutmaßlichen Willen Sterbender zu ermitteln.


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