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Pause während Reha

Eine hinzukommende Erkrankung, persönliche Gründe: Darf ich meine Reha unterbrechen?

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Berlin et al. (DRV). Die Unterbrechung einer Rehabilitationsleistung kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel eine hinzukommende (interkurrente) Erkrankung. Ist dabei eine medizinische Behandlung außerhalb der Reha-Einrichtung erforderlich - wie eine stationäre Krankenhausbehandlung - kann die Leistung anschließend grundsätzlich fortgeführt werden. Dauert die Unterbrechung jedoch länger als 14 Tage, gilt die Reha als abgebrochen.

Beurlaubung möglich

Liegt ein besonderer Anlass vor, ist auf Antrag eine Beurlaubung mit einer Dauer von bis zu drei Tagen möglich. Dies können beispielsweise besondere persönliche Gründe sein. Bei einer stationären Rehabilitationsleistung schließt die maximale Beurlaubungsdauer die Reisetage mit ein. Hierbei gilt die Rehabilitation als nicht unterbrochen.

In Fällen, in denen Rehabilitationseinrichtungen den Versicherten Weihnachtsurlaub gewähren, gilt auch diese Zeit nicht als Unterbrechung.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800.


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