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PKV-Urteil: Versichertenbund warnt vor falschen Hoffnungen

Der Bundesgerichtshof hat Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer zum Teil für unwirksam erklärt. Der Bund der Versicherten bleibt skeptisch.

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Schild am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bild: IMAGO / imagebroker / Wilfried Wirth

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Hamburg/Karlsruhe (iv). Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Rechte von Kunden von privaten Krankenversicherungen gestärkt. Demnach sind Beitragserhöhungen in bestimmten Fällen unwirksam, wenn sie nicht ausreichend begründet wurden (Aktenzeichen IV ZR 294/19 u.a.). Der Bund der Versicherten (BdV) sieht das Urteil jedoch skeptisch und warnt vor falschen Hoffnungen.

Versicherte könnten zwar Erhöhunsbeiträge zurückfordern, wenn die Gründe für die Erhöhung unvollständig mitgeteilt wurden. Allerdings würden im Gegenzug die zukünftigen Beiträge besonders stark steigen.

Wenig Kostentransparenz für privat Krankenversicherte

„Für die meisten Versicherten läuft es bestenfalls auf ein Nullsummenspiel heraus“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Kritisch sieht er aber die Erläuterungen des BGH, dass Versicherte bei einer Beitragsanpassung nur Anspruch auf sehr wenige Informationen haben. „Der Bundesgerichtshof zementiert die Intransparenz diverser privater Krankenversicherer“, folgert Kleinlein.

Der BdV warnt zudem vor dubiosen Angeboten von Rechtsanwälten, die damit werben, hohe Rückzahlungen zu erstreiten. „Die jetzt zurückgeforderten Beitragserhöhungen holt sich der Versicherer zwangsläufig mit den nächsten Beitragsanpassungen zurück, da die Kosten ja feststellbar gestiegen sind“, erklärt Kleinlein.

Hinzu kommen auch Steuerrückerstattungen sowie überzahlte Arbeitgeberanteile, die die Versicherten dann zurückzahlen müssen – die Anwalts- und Gerichtskosten kommen dann noch mal hinzu.


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