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Psychotherapeuten raten: Arbeit mindern statt lange krankschreiben

Eine lange Krankschreibung ist bei psychischen Erkrankungen nicht immer die beste Lösung. Psychotherapeuten raten zu flexibleren Modellen

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Arzt erklärt junger Patientin medizinische Unterlagen. Bild: IMAGO / Jochen Tack /  imago stock&people

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Berlin (dpa). Bei Krankschreibungen für Arbeitnehmer sollte es aus Sicht von Psychotherapeuten mehr Flexibilität geben. "Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden", sagte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, der Deutschen Presse-Agentur.

Statt der jetzigen "Alles-oder-Nichts-Regelung" sollten Beschäftigte auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können – also zu 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit. Arbeit könne hilfreich für eine Genesung sein, da sie Tagesstruktur und Kontakte als wichtige Stützen aufrechterhalte.

Arbeitsminderung statt Arbeitsunfähigkeit

Eine solche "Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit" sollte aber nur freiwillig und ohne Druck bescheinigt werden können. Auch der Ärzteverband Marburger Bund hatte eine neue Form von "Arbeitsminderungs-Bescheinigungen" vorgeschlagen, um Beschäftigten lange, komplette Krankschreibungen zu ersparen.

Damit könnten Ärzte verordnen, dass Arbeitnehmer – wenn vertretbar – wenige Stunden am Tag arbeiten können. Beschäftigte müssen ihre Firma laut Gesetz zur Entgeltfortzahlung sofort informieren, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können.

Psychische Erkrankungen führen zu langen Fehlzeiten

Dauert dies länger als drei Kalendertage, müssen sie dazu auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorlegen. Die Bundespsychotherapeutenkammer verweist darauf, dass psychische Erkrankungen oft zu besonders langen Fehlzeiten von mehr als 30 Tagen führen.

Sie fordert, auch Psychotherapeuten zu erlauben, dass sie Patienten eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen – nicht nur Ärzten.

Weitere Informationen:

www.gesetze-im-internet.de

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

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