Kassel/Berlin (dpa). Raucher können die Kosten für Medikamente zur Entwöhnung nicht bei gesetzlichen Krankenkassen geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel entschieden. Eine lungenkranke Klägerin verlangte von ihrer Kasse Geld für ein Medikament zur Raucherentwöhnung. Aus Sicht der Richter kann eine Entwöhnung auch ohne Medikamente erreicht werden. Zudem gehörten diese Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der Kassen. Die Frau hatte von ihrer Kasse auch die Übernahme weiterer Kosten für eine umfangreiche Therapie verlangt. Doch aus verfahrenstechnischen Gründen äußerten sich die Richter zu diesen Punkten nicht, wie ein Gerichtssprecher sagte.
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