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Rentenversicherung: Bei Wahl der Rehaklinik Mitspracherecht nutzen

Patienten sollten ihrem Rentenversicherer bereits im Reha-Antrag ihre Wünsche und Vorstellungen zur Reha sowie der Klinik mitteilen.

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Frauen in der Reha machen Wassergymnastik. Bild: IMAGO / Klaus Rose

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Berlin (drv/sth). Versicherte, die eine Reha beantragen, sollten unbedingt ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen. Hierfür teilen sie ihrem Rentenversicherungsträger bereits im Reha-Antrag ihre Wünsche und Vorstellungen zur Reha sowie der Klinik mit, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). 

Die individuellen Bedürfnisse der Patienten stehen im Zentrum einer medizinischen Rehabilitation. Nur dann können optimale Ergebnisse erzielt werden. Bei der Behandlung spielen deshalb neben dem Krankheitsbild auch die persönlichen Umstände der Behandelten eine wichtige Rolle.

Wann und wo die Reha stattfinden soll, ob stationär, teilstationär oder ganztägig ambulant: Versicherte haben bei alldem ein Mitspracherecht. Ob ihre Wünsche realisierbar sind, wird durch die Rentenversicherung geprüft. So muss zum Beispiel die favorisierte Reha-Klinik auch für die Indikation geeignet sein. Darüber hinaus muss die Klinik in angemessener Zeit erreichbar sein und über freie Kapazitäten verfügen.

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