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Rentenversicherung zahlt Haushaltshilfe während der Reha

Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe.

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Berlin (dpa/tmn). Steht eine Rehabilitation in einer Klinik bevor, müssen viele Familien den Alltag während dieser Zeit neu organisieren. Eine wichtige Frage dabei: Wer kümmert sich um die Kinder? Die gute Nachricht: Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe. Diese betreut die Kinder, bereitet Mahlzeiten zu und kümmert sich um die Wohnung.

Wenn die Kinder jünger als 12 Jahre sind oder an einer Behinderung leiden

Möglich ist eine Kostenübernahme für Kinder, die bei Beginn der Rehabilitation jünger als 12 Jahre oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Die Voraussetzung: Keine weitere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung der Kinder übernehmen.

Für ältere Kinder können Betreuungskosten bis 160 Euro je Kind und Monat übernommen werden. Unter Umständen kann die Rentenversicherung auch die Kosten für eine Unterbringung des Kindes in der Rehabilitationseinrichtung übernehmen. Entsprechende Anträge sollten am besten möglichst schon mit dem Reha-Antrag gestellt werden.


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