Berlin (dpa). Die jüngsten Krankenkassen-Daten zur Diagnose „alkoholabhängig” zeigen einen Anstieg von rund 4 Prozent bei Männern und gut 2 Prozent bei Frauen im Vergleich zu 2017. Gezählt wurden die Barmer-Abrechnungsdaten der stationären und der ambulanten vertragsärztlichen Diagnosen. Verdachtsfälle sind nicht enthalten. Im Anschluss wurden die Daten der Kasse mit rund neun Millionen Versicherten auf den Bund hochgerechnet. Zu beachten ist, dass die Daten nicht zeigen, ob eine entsprechende Diagnose heutzutage von Ärzten eventuell eher gestellt wird als in früheren Jahren. Rückschlüsse auf die Zahl der Alkoholabhängigen insgesamt – also auch ohne eine ärztliche Diagnose – lassen sich nur bedingt ziehen.
Mehr Alkoholkranke im Norden
Anteilsmäßig am meisten betroffen waren den Daten zu Diagnosen zufolge 2022 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit 2,35 Prozent der Bevölkerung, gefolgt von Bremen mit 2,28 Prozent, Berlin mit 2,14, Sachsen mit 2,13 und Hamburg mit 2,08 Prozent. In Thüringen waren es 1,96 und in Brandenburg und Sachsen-Anhalt jeweils 1,95 Prozent. In Schleswig-Holstein verließen demnach 1,91 Prozent mit diagnostizierter Alkoholabhängigkeit Praxis oder Klinik und in Niedersachsen 1,85 Prozent.
Nach Süden hin nehmen die Anteile ab. Im Saarland waren es 1,71 Prozent, in Bayern 1,62 Prozent, in Nordrhein-Westfalen 1,56 Prozent, in Hessen 1,51 Prozent, in Baden-Württemberg 1,50 und in Rheinland-Pfalz 1,45 Prozent der Bevölkerung.
Zehntausende Tote durch Alkohol
Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) tranken zuletzt etwa 1,4 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren missbräuchlich viel Alkohol, etwa 1,6 Millionen gelten als alkoholabhängig. Jährlich waren zuletzt rund 20 000 Todesfälle bundesweit auf hohen Alkoholkonsum zurückzuführen.
Mit Alkoholsucht ambulant oder stationär behandelt werden nach den Barmer-Daten vor allem Menschen in der zweiten Lebenshälfte. So sei unter den 55- bis 64-Jährigen bei rund 303 000 Männern und bei rund 116 000 Frauen eine Alkoholsucht diagnostiziert worden.
„Kein Alkohol für 14-Jährige im Beisein der Eltern"
Unterdessen fordert der Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, den Alkoholkonsum für Jugendliche einzuschränken. Derzeit ist Alkohol in der Öffentlichkeit ab 14 Jahren erlaubt, wenn etwa der Vater oder die Mutter dabei ist. „Diese Regelung ist einmalig in Europa“, sagte Blienert. „Darin spiegelt sich die anachronistische Wahrnehmung, dass wir in Deutschland kein Alkoholproblem hätten. Wir haben aber ein dickes Problem beim Alkoholkonsum.“ Blienert sprach sich für einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren für alle Suchtmittel aus. „So lautet auch die Empfehlung, die viele Medizinerinnen und Mediziner unterstützen.“
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