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Urteil: Kein Schmerzensgeld bei übertriebener Angst

Die Angst, durch ein verunreinigtes Medikament an Krebs zu erkranken, kann psychisch sehr belasten. Doch für Schmerzensgeld reicht das nicht.

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Frauenhand nimmt eine Kapsel aus einem Haufen Tabletten, Pillen und Kapseln auf einem Glastisch. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

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Frankfurt/Main (dpa/lhe). Die übertriebene Angst vor Krebs aufgrund eines verunreinigten Medikaments ist kein Grund für Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die „überzogene Reaktionen“ einer Patientin könne nicht dem Hersteller angelastet werden.

Geklagt hatte eine Frau, die ein blutdrucksenkendes Arzneimittel einnimmt. Sie klagte gegen den Hersteller. Dieser hatte 2018 alle Chargen mit einen bestimmten Wirkstoff zurückgerufen. Beim Hersteller dieses Wirkstoff war es zu Verunreinigungen mit einem Stoff gekommen, der als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft ist. Laut Europäischer Arzneimittelagentur erhöhte die Verunreinigung das „Lebenszeit-Krebsrisiko“ allerdings nur um 0,02 Prozent.

Die Klägerin behauptet, seit dem Rückruf unter der psychischen Belastung, an Krebs zu erkranken, zu leiden. Sie wollte mindestens 21.500 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Auch die Berufung vor dem OLG hatte keinen Erfolg. Das Risiko liege in einem Rahmen, „der nicht in relevanter Weise über dem allgemeinen Lebensrisiko liegt und damit generell bei objektiver Betrachtung nicht geeignet ist, die behaupteten psychischen und physischen Folgen auszulösen“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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