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Urteil: Kieferorthopädin darf keine „perfekten Zähne“ versprechen“

Oberlandesgericht Frankfurt befindet: Werbeaussagen von Ärzten dürfen keine reklamehaften Übertreibungen enthalten.

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Zahnarzt untersucht Patientin. Bild: IMAGO / Westend61 / Andràs Benitez

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Frankfurt/Main (dpa/lhe). In einem juristischen Streit zwischen Kieferorthopäden darf eine Ärztin nicht länger mit dem Versprechen perfekter Zähne durch Einsatz eines Zahnschienen-Systems werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. (Aktenzeichen 3-8 O 68/19). Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Eine andere Kieferorthopädin hatte die Angaben auf der Homepage der Kollegin für unzulässig gehalten und war mit ihrem Antrag auf Unterlassung der Werbeaussagen zunächst vor dem Landgericht gescheitert.

Oberlandesgericht: Erfolgsversprechen ist unzulässig

Das OLG hingegen kam zu dem Schluss, dass es sich um ein unzulässiges Erfolgsversprechen handele. Zudem seien Verbraucher bei Werbeaussagen von Ärzten „wenig geneigt, von reklamehaften Übertreibungen auszugehen“, hieß es in der Entscheidung. „Der Umstand, ob Zähne gerade sind oder nicht, lässt sich durchaus vom Standpunkt eines objektiven Betrachters beurteilen und wird in der Werbung auch fotografisch dargestellt“, argumentierte das Gericht.


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