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Versicherte haben Anspruch auf elektronische Patientenakte

Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Smartphone-App der ePA. Allerdings steht noch nicht der gesamte Funktionsumfang zur Verfügung.

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Stethoskop und Smartphone, das eine Gesundheits-App anzeigt.

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Berlin (dpa). Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Röntgenbilder können Versicherte künftig auch digital speichern und abrufen – auf neuen elektronischen Patientenakten (ePA). Von Freitag an besteht ein Anspruch darauf, eine entsprechende App für Smartphones von der Krankenkasse zur freiwilligen Nutzung zu bekommen. Die E-Akten sollen schrittweise mehr Funktionen erhalten. Patienten können sie zunächst für sich selbst nutzen. Die Vernetzung mit Praxen soll zuerst mit Ärzten in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe getestet werden – bis 1. Juli müssen dann aber alle Praxen angeschlossen sein.

Zu Beginn begrenzter Funktionsumfang

Die Grünen begrüßten, dass die E-Akten endlich starten. Gleichzeitig sei es aber sehr ärgerlich, dass wesentliche Funktionen erst später ergänzt werden sollen, sagte Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink der Deutschen Presse-Agentur. Minister Jens Spahn (CDU) seien politische Fristen leider wichtiger gewesen als der konkrete Nutzwert und das Vertrauen bei Versicherten und Leistungserbringern. „Ich hoffe sehr, dass die Versicherten über den zum Start doch stark begrenzten Funktionsumfang hinwegsehen und sich trotzdem für eine Nutzung entscheiden“, sagte Klein-Schmeink.

Eingeschränkte Funktionen beim Datenschutz

In der Kritik stehen unter anderem zunächst eingeschränkte Funktionen beim Datenschutz. Die Patienten entscheiden, was gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf – im ersten Jahr aber noch nicht in verfeinerter Form, was Datenschützer beanstanden.


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