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Vor der OP: Anspruch auf zweite Meinung?

Wenn gesetzlich Krankenversicherten eine Operation empfohlen wird, haben sie in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung.

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Arzt mit älterer Patientin im Gespräch. Bild: IMAGO / Cavan Images /  imago stock&people

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Bad Homburg/Berlin (kjs/G-BA). Wenn ein Arzt eine Operation empfiehlt, kann in bestimmten Fällen eine Zweitmeinung sinnvoll sein. Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat daher zur ärztlichen Zweitmeinung bei empfohlenen Operationen Verfahrensregeln entwickelt. Diese sollen eine unabhängige und qualifizierte ärztliche Zweitmeinung für gesetzlich Krankenversicherte sicherstellen.

Danach besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Zweitmeinung vorerst bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).

Die vom G-BA beschlossenen Regelungen gelten unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse ein Patient versichert ist.

Ärzte müssen Genehmigung beantragen

Ärztinnen und Ärzte können nun bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungsleistungen abrechnen zu dürfen.

Zweitmeinungsgebende Ärzte müssen die vom G-BA festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Zudem dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen.

Krankenkassen geben Auskunft zu den zugelassenen Ärzten

Informationen über alle Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung abgeben dürfen, stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen und  Landeskrankenhausgesellschaften auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Versicherte können sich bei der Suche nach einem Zweitmeiner zudem an ihre Krankenkasse wenden.

Der G-BA bietet seit Kurzem ein spezielles Patientenmerkblatt auf seiner Website zum Download an. Es enthält neben allgemeinen Informationen auch spezielle Hinweise, wie für das Zweitmeinungsverfahren qualifizierte Ärzte gesucht werden können.

Weitere Informationen

www.g-ba.de

Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren sowie Patientenmerkblatt zum Download auf den Internetseiten des G-BA

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