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Vorsorge-Guide 2019: Erweiterte Krebsfrüherkennung

Gesetzlich krankenversicherte Frauen ab 30 haben jährlich Anspruch auf eine Brustkrebsuntersuchung.

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Ärztin im Gespräch mit Patientin. Bild: IMAGO / emil umdorf

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Bad Homburg (kjs). Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben vom 30. Lebensjahr an – neben der Krebsfrüherkennung der Geschlechtsorgane – einen jährlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung von Brustkrebs.

Ablauf der Untersuchung

Der behandelnde Frauenarzt fragt die Patientin im Vorgespräch nach Veränderungen der Brust und der umliegenden Hautregionen. Bei der Untersuchung tastet er dann die Brust und die Achselhöhlen ab, um mögliche Veränderungen festzustellen.

Zum Früherkennungsprogramm gehört auch die Untersuchung auf Lymphknoten. Sie sind normalerweise nicht tastbar. Nur bei krankhaften Veränderungen vergrößern sie sich und sind dann manchmal auch schmerzempfindlich. Dann sind Lymphknoten insbesondere in der Achselhöhle gut tastbar.

Zum erweiterten Früherkennungsprogramm gehört auch, dass der Arzt Anleitungen zur Selbstuntersuchung der Brust gibt. Frauen, die ihre Brüste selbst untersuchen, haben meistens ein größeres Gespür für Veränderungen des Gewebes.

Das ist nach aktuellen Studien der Hauptvorteil der Selbstuntersuchung. Viele Frauen entdecken den Knoten in der Brust etwa beim Einseifen unter der Dusche, beim Eincremen oder bei einer ungewöhnlichen Bewegung.

Viele Veränderungen sind gutartig

Allerdings muss nicht jede Veränderung der Brust bedeuten, dass es sich gleich um Brustkrebs handelt. Gutartige Veränderungen sind keine Seltenheit – zum Beispiel Zysten oder Fibroadenome.

Ärzte schätzen, dass neun von zehn Frauen irgendwann einmal einen Knoten in der Brust tasten. Oft sind die Veränderungen hormonell bedingt und verschwinden von selbst wieder. Veränderungen sollten auf jeden Fall ärztlich abgeklärt werden.

Weitere Informationen

Einen vollständigen Überblick zum Thema Vorsorgeuntersuchungen 2019 finden Sie in unserem Artikel „Ihr Vorsorge-Guide 2019“.


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