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Wie viel Personal im Krankenhaus?

Damit Patienten im Krankenhaus ausreichend versorgt sind, braucht es ausreichend Pflegekräfte. Neue Daten helfen, Untergrenzen festzulegen.

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Schwester am Krankenbett einer Patientin. Bild: IMAGO / agefotostock

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Bad Homburg/Berlin (kjs/GKV-Spitzenverband). Patienten in Krankenhäusern müssen sich darauf verlassen können, auch nachts und am Wochenende ausreichend versorgt zu werden. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Realität ist aber, dass das nicht in jedem Krankenhaus der Fall ist.

Um dies erreichen zu können, waren die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband vom Gesetzgeber aufgefordert worden, verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern für die Zeit ab 1. Januar 2019 zu vereinbaren. Die Verhandlungen scheiterten aber.

Nunmehr soll das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Pflegepersonaluntergrenzen in vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen per Rechtsverordnung im Wege der Ersatzvornahme vornehmen, nämlich für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie. Die Vorgaben zur Pflegepersonalausstattung sollen verbindlich sein.

Wie viele Pflegekräfte sind notwendig?

Daten zur Pflegepersonalausstattung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Auftrag der DKG und des GKV-Spitzenverbandes erhoben. Mit Zahlen belegt lässt sich nun sagen, wie viele Pflegekräfte je nach Anzahl und Pflegeaufwand mindestens notwendig sind, um pflegerisch kritische Versorgungssituationen möglichst zu vermeiden.

Die KPMG-Studie stellt aber lediglich eine Entscheidungsgrundlage dar und enthält keine Empfehlung zu konkreten Pflegepersonaluntergrenzen.

Empirische Daten sollen helfen

Bereits nachdem die Verhandlungen von DKG und GKV-Spitzenverband gescheitert waren, hat das BMG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit ergänzenden Datenauswertungen für die Ersatzvornahme beauftragt. Diese sind jetzt ebenfalls im Abschlussbericht der KPMG-Studie dargestellt.

Zum ersten Mal liegen nach Veröffentlichung des KPMG-Gutachtens mit empirischen Daten dazu vor, wie bestimmte Krankenhausstationen in den unterschiedlichen Schichten mit Pflegepersonal ausgestattet sind. Damit ist der Weg frei, um Pflegepersonaluntergrenzen in den vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen festzulegen. Speziell die bislang fehlende Datenbasis zur tatsächlichen Pflegepersonalausstattung in deutschen Kliniken hatte die Verhandlungen zwischen der DKG und dem GKV-Spitzenverband erschwert.


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