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Berufliche Reha (LTA)

Wenn wegen einer Krankheit oder Behinderung der Job in Gefahr ist oder eine Umschulung ansteht, hilft die berufliche Rehabilitation.

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3 Minuten

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Handwerker mit Sicht- und Gehörschutz sägt Holz an Sägemaschine. Bild: IMAGO / Panthermedia / tiero

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Ziel der Beruflichen Rehabilitation

Für die meisten Menschen ist Arbeit neben Gesundheit das höchste Gut. Sie wollen arbeiten, auch wenn sie dabei Unterstützung brauchen. Die berufliche Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung – auch „Leistungen zur Teilhabe“ (LTA) genannt – zeigt dafür viele Wege auf. Der Name deutet es an: Die berufliche Reha beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Leistungen von Hilfsmitteln bis hin zu beruflichen Qualifikationsangeboten.

Neubeginn im Arbeitsleben ist der Leitgedanke bei allen Angeboten zur beruflichen Rehabilitation:

  • Neubeginn am angestammten Arbeitsplatz,
  • Neuausrichtung in anderen Berufsfeldern durch eine Umschulung oder
  • Entwicklung ganz neuer beruflicher Chancen durch Selbstständigkeit.

Die berufliche Reha verfolgt somit mehrere Ziele:

  • Wer einen Arbeitsplatz hat, soll diesen trotz Krankheit oder Behinderung möglichst behalten können.
  • Dank der Reha-Maßnahmen sollen bei der Umschulung auch die Neigungen und Fähigkeiten des Betroffenen berücksichtigt werden können.
  • Folgen von Behinderungen sollen gemindert und Verschlimmerung vorgebeugt werden.
  • Betroffene sollen in Zukunft so selbstbestimmt leben wie möglich.
  • Ein Bezug von Erwerbsminderungsrente oder anderen Sozialleistungen soll vermieden werden.

Persönliche Voraussetzungen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden gewährt, wenn unter anderem diese persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Erwerbsfähigkeit ist aufgrund einer körperlichen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert.
  • Durch die Reha-Leistung kann die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert oder gar wiederhergestellt werden.
  • Durch die Reha besteht die Möglichkeit, den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Anspruch auf eine LTA-Maßnahme hat, wer:

  1. Eine Erwerbsminderungsrente bezieht.
  2. Wer ohne die Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen würde.
  3. Wer im Anschluss an eine medizinische Reha eine berufliche Reha benötigt, damit die Rehabilitation erfolgreich beendet werden kann.
  4. Wer über mindestens 15 Jahre Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung helfen Versicherten und Arbeitgebern bei der Analyse individueller Situationen. Das gilt für die Ansprüche und Leistungen, aber auch für die Auswahl der richtigen Leistungen im weiten Spektrum des Angebots. Die Fachberater sind die Nahtstelle zwischen allen Beteiligten.

Tipp
Wenn die Rentenversicherung nicht helfen kann

Kann keine berufliche Reha-Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen, lohnt sich eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit. Auch sie bietet Qualifikations- und Sachleistungen an. Ist die Krankheit oder Behinderung Folge eines Arbeitsunfalls oder Arbeitswegeunfalls, sind Berufsgenossenschaften zuständig.

Das Leistungsangebot

Bei den Leistungen werden Qualifizierungsmaßnahmen und Sachleistungen unterschieden, sie reichen von finanzieller Unterstützung über Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote bis zur Bereitstellung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz. Einige Beispiele:

  • Finanziell gefördert durch Zuschuss oder Kostenübernahme wird die Ausstattung des Arbeitsplatzes, damit dort dauerhaft gearbeitet werden kann. Dies soll die Folgen von Behinderung ausgleichen, etwa bei Sehschwäche, Kleinwuchs oder Rückenerkrankungen.
  • Beschäftigte mit Behinderung, die dauerhaft auf ein Auto angewiesen sind, um Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen, können unter dem Stichwort „Kraftfahrzeughilfe“ einen Zuschuss für die behindertengerechte Zusatzausstattung ihres Autos bekommen.
  • Die Wohnhilfe bietet Förderbeträge für behindertengerechten Um- und Ausbau von Wohnungen, damit der Arbeitsplatz barrierefrei und selbstständig erreicht werden kann.
  • Schwerbehinderte können eine Arbeitsassistenz bekommen. Die Kosten für eine Person, die behinderten Menschen nach deren Anweisung durch Hilfstätigkeiten unterstützt, werden maximal für drei Jahre übernommen.
  • Für den Aufbau einer selbstständigen Existenz wird ein Gründungszuschuss gewährt. Er wird für sechs Monate gezahlt.
  • Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung so gravierend sind, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für den Betroffenen verschlossen ist, bietet die Rentenversicherung auch berufsfördernde Maßnahmen für den besonderen Arbeitsmarkt der Werkstätten für behinderte Menschen an.

Bei der Auswahl der Leistungen werden individuelle Faktoren wie Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Alle Maßnahmen sollen im Wohnort oder wohnortnah stattfinden.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Rehabilitation können Sie sich an die Service- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wo die nächste Stelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.

Sie können Ihre Frage auch in unserem Expertenforum posten. Antworten erhalten Sie von Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.


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