Berufliche Reha (LTA) trotz Corona
Übergangsgeld weiter gesichert
Das Übergangsgeld für Versicherte könne weiter fließen und auch die Anbieter erhalten ihre Leistungen vergütet, versichert die Rentenversicherung in dem Schreiben. Voraussetzung sei, dass die Qualifizierung vorübergehend auf andere Art und Weise organisiert wird – etwa über E-Mails, Online-Plattformen oder im Eigenstudium. Viele Berufsförderungswerke haben damit bereits begonnen und versorgen ihre Kunden nun elektronisch (siehe dazu auch Informationen des Bundesverbandes der Berufsförderungswerke). Das Übergangsgeld sichert Betroffene und ihre Familien während einer LTA-Maßnahme ab.
Muss eine berufliche Reha-Maßnahme unterbrochen werden, wird das Übergangsgeld zunächst für die Zeit der Unterbrechung weitergezahlt. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Übergangsgeld bei Krankheit
Sind LTA-Teilnehmer erkrankt, fließt das Übergangsgeld bis zu sechs Wochen weiter – unabhängig davon, ob eine COVID-Infektion oder eine andere Krankheit vorliegt.
Wichtig: Schon ab dem ersten Tag wird eine Krankmeldung vom Arzt benötigt.
Übergangsgeld bei Teilnahme an einem Corona-Test
Wollen Teilnehmer sich aufgrund eines begründeten Verdachts testen lassen (Covid-19-Test), gilt das als Arztbesuch. Ist der Besuch eines Corona-Testcenters nicht in der unterrichtsfreien Zeit möglich, besteht für die Dauer Anspruch auf Übergangsgeld – also in der Regel für den Tag des Tests.
Übergangsgeld bei Quarantäne
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) müssen Menschen in Quarantäne, wenn das ein Gesundheitsamt anordnet oder sie innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer bestätigten COVID-19-Diagnose hatte (d. h. mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist). LTA-Teilnehmer erhalten – wie im Falle einer Krankheit – längstens bis zu sechs Wochen weiter Übergangsgeld.
Können bereits bewilligte Leistungen zur Teilhabe verschoben werden?
Wenn aufgrund von Krankheit, wegfallender Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege eine LTA-Maßnahme nicht angetreten werden kann, ist eine Verschiebung möglich. Ansprechpartner für die Verschiebung ist der oder die zuständige Rehabilitations-Fachberater/in.
Können weiter Anträge auf berufliche Reha/LTA gestellt werden?
Ja, sagt die Rentenversicherung. Ihr Ziel sei es schließlich, Menschen berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts (mit kindergeldberechtigtem Kind 75 Prozent). Die Berechnungsgrundlage darf einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht. 68 Prozent oder 75 Prozent der so ermittelten Berechnungsgrundlage ergeben die Höhe dieses Übergangsgeldes.
