Berlin (sth). Knapp 6,8 Millionen der 18,5 Millionen Empfänger einer gesetzlichen Altersrente bekamen Ende 2021 monatlich weniger als 850 Euro überwiesen. Das ist mehr als ein Drittel aller Rentnerinnen und Rentner jenseits des 60. Geburtstags. Das geht aus der Antwort der Bundesarbeitsministeriums (S. 61) auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Fraktion hervor. Demnach hatten vor allem rund 5,1 Millionen Frauen oberhalb des 65. Lebensjahres Anspruch auf gesetzliche Alterseinkünfte, die unterhalb des bundesdurchschnittlichen Bedarfs von Grundsicherung im Alter liegen. Dennoch verweist die Regierung darauf, dass „allein aus der Höhe einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit ... geschlossen werden kann“.
Zur Begründung heißt es in dem Regierungsschreiben, dass bei diesen Zahlungen „weitere (Alters-)Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt“ seien. So entstehe ein Rentenanspruch bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. „Gerade bei geringen Renten bestehen oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, wie zum Beispiel der Beamtenversorgung“, betont die Bundesregierung. So weise der jüngste Alterssicherungsbericht der Regierung aus dem Jahr 2020 für Ehepaare mit einem Rentenanspruch von unter 1000 Euro „im Durchschnitt höhere Haushaltseinkommen aus als für alle Ehepaare, die eine gesetzliche Rente oberhalb von 1000 Euro beziehen“.
