
Berlin (dpa/tmn). Selbständige Tagesmütter und Erzieher sind rentenversicherungspflichtig. Eine pädagogische Ausbildung benötigen sie dafür nicht, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Ihre Tätigkeit muss darauf abzielen, die körperliche, geistige, seelische und charakterliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.
Beträgt das regelmäßige Arbeitseinkommen im Monat nicht mehr als 450 Euro, müssen sie keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Selbständige Tagesmütter und Erzieher sind auch nur so lange versicherungs- und damit beitragspflichtig, wie sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer in ihrem Betrieb beschäftigen. Dies kann auch ein Auszubildender sein. Beachten müssen sie, dass sie die Aufnahme einer beitragspflichten selbständigen Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten melden müssen.
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Broschüre der Deutschen Rentenversicherung über die Versicherungspflicht bestimmter Selbstständiger