Ihre-Vorsorge Logo

Sozialverbände klagen für höhere Grundsicherung

VdK und SoVD: Bundesregierung verstößt gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Verena Bentele, VdK-Präsidentin

© Nicht definiert

Berlin (vdk/sovd/sth). Die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) klagen gemeinsam gegen die zum Jahresbeginn erfolgte Anpassung der Regelsätze für die Grundsicherung („Hartz 4”) und die Grundsicherung im Alter. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei und für Kinder sogar nur um zwei Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele laut einer Mitteilung des Verbands. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, ergänzte SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus den Jahren 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (1 BvL 10/12 u.a - Urteile vom 23.7.2014).

Gesetzgeber darf bei extremen Preissteigerungen nicht zu lange warten

Die Bundesregierung aber, so die beiden Sozialverbände, habe zu lange gewartet, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz 4 um nur 0,76 Prozent anhob. Zu dieser Zeit sei die Inflationsrate bereits seit Monaten gestiegen und und habe damals bei knapp fünf Prozent gelegen. Inzwischen sei sie auf fast acht Prozent (7,6 Prozent im Juni) gestiegen. „Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kritisierte Bauer. Denn die Regelsatzerhöhung um drei Euro habe sich aus der niedrigen Preisentwicklung von Juni 2020 bis Juli 2021 ergeben. Damals hatte die Bundesregierung pandemiebedingt die Mehrwertsteuer reduziert.

„Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt“, erklärte Bentele. Nach Ansicht Bauers ist deshalb Eile geboten: „Inzwischen sind die Kosten für fast alle Produkte des täglichen Lebens aber auch für Energie derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert ist.“ Beide Verbände würden nun für ausgewählte Musterklägerinnen und Musterkläger Rechtsmittel einlegen, um eine höchstrichterliche Klärung zu erreichen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Doch dagegen kann man etwas tun.

Time
2 Minuten

Rentenniveaugarantie, Mütterrente und Reformpakete: Warum die Pläne der Regierung für Milliardenrisiken sorgen und der Rechnungshof Alarm schlägt.

Time
2 Minuten

Viele Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Nicht selten treten diese dafür im Job kürzer. Unter Umständen kann aber die Pflege etwas für die Rente bringen.

Time
2 Minuten

Die Koalition steht vor wegweisenden Wochen. Werden Reformvorhaben unter Dach und Fach gebracht?

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Online-Vorträge zu verschiedensten Themen an. Eine Übersicht über das Angebot im Oktober.

Time
1 Minuten

46 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern die Bundesregierung auf, die Rentenreform nicht zu verwässern. Was empfehlen sie?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026