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110.000 Grundsicherungsbezieher sollen Grundrente erhalten

Bundesregierung: Gesetzgeber hat keine Möglichkeit, von sich aus die Zahl Älterer und Erwerbsgeminderter zu erhöhen, die Hilfe in Anspruch nehmen.

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Obdachloser hält Pappbecher in den Händen und bettelt. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Berlin/Bad Homburg (sth). Rund 110.000 Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sollen zusätzlich die geplante Grundrente erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Das wären rund 85 Prozent von 130.000 heutigen Grundsicherungsempfängern, die von dem ebenfalls im Grundrenten-Gesetzentwurf vorgesehenen Freibetrag in der Grundsicherung begünstigt werden sollen. "Vom Freibetrag profitieren im Einführungsjahr (geplant ist 2021, d. Red.) insgesamt rund 200.000 Personen", schreibt die Regierung.

Der Freibetrag stelle sicher, "dass die Grundrente nicht auf die Leistungen der Grundsicherung ange-rechnet wird", heißt es weiter. Aufgrund des Freibetrages würden die meisten Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die zusätzlich eine Grundrente erhalten sollen, "weiterhin Grundsicherungsleistungen beziehen, haben aber aufgrund des Freibetrages ein höheres Einkommen".

Regierung kann Grundsicherungsnutzung nicht unterstützen

Obwohl wissenschaftliche Studien davon ausgehen, dass eine erhebliche Zahl von Älteren und Erwerbsgeminderten die Grundsicherung aus Unkenntnis oder Scham nicht nutzen, sieht die Bundesregierung "keine konkreten gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten, um die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch hilfebedürftige Personen zu erhöhen". Die gesetzlichen Rentenversicherer seien bereits "verpflichtet, alle potenziell Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu informieren und zu beraten", schreibt die Regierung.

Das Sozialgesetzbuch sei darauf angelegt, "dass alle Berechtigten die Ihnen zustehenden Sozialleistungen möglichst unkompliziert in Anspruch nehmen können", heißt es in der Antwort weiter. Dies gelte auch für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Darüber hinaus hält die Regierung die derzeit geltende Rechtslage für die Bewilligungszeiträume von Grundsicherung für "ausreichend".

Mehr zum Thema:

https://dip21.bundestag.de
Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zur "Existenzsicherung in der Grundsicherung im Alter" (pdf)

Grundrente
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