Berlin (hib/sth). Mehr als 112 Milliarden Euro stehen der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich im Jahr 2023 aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Das sind etwa 4,1 Milliarden Euro oder 3,8 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Weitere neun Milliarden Euro sind nach Angaben des Bundestags für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgesehen. Insgesamt können die Rentenversicherung und die Grundsicherungsämter demnach im kommenden Jahr mit 121,3 Milliarden Euro kalkulieren. Über diese Ausgaben und weitere 45 Milliarden Euro für den Haushalt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stimmt das Parlament am Donnerstag kommender Woche ab.
Auf 5,25 Milliarden Euro (2022: 5,32 Milliarden Euro) sinken laut Haushaltsentwurf die Kosten der Defizitdeckung der knappschaftlichen Rentenversicherung. 42,75 Milliarden Euro (2022: 40,84 Milliarden Euro) gehen demnach als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 11,54 Milliarden Euro (2022: 11,05 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Bundeszuschuss beläuft sich den Angaben zufolge auf 30,35 Milliarden Euro (2022: 29,13 Milliarden Euro). Die vom Bund getragenen Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten steigen auf 17,26 Milliarden Euro (2022: 16,82 Milliarden Euro).
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Insgesamt umfasst der Sozialhaushalt des Bundes in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben von 166,23 Milliarden Euro, das ist „mehr als ein Drittel des Gesamtetats”, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags. Die Einnahmen sollen demnach 2023 mit 2,82 Milliarden Euro höher ausfallen als in diesem Jahr (1,76 Milliarden Euro). Zudem soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit 508,13 Millionen Euro gefördert werden (2022: 504,85 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen will die Regierung mit 247,01 Millionen Euro unterstützen (2022: 234,11 Millionen Euro).
