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Ab Januar keine Barauszahlung der Rente mehr möglich

Angaben von Kontoverbindungen zur Überweisung sind künftig ein Muss für den Erhalt einer gesetzlichen Rente.

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Hand zieht 20-Euro-Geldschein aus einem Geldautomaten.

© Nicht definiert

Karlsruhe/Stuttgart (drv). Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Januar 2026 keine Barauszahlungen von Renten mehr anbieten. Umso wichtiger ist es, dass betroffene Versicherte so schnell wie möglich ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Kontoverbindung mitteilen, appelliert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW). Hintergrund ist die mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz geplante Änderung, die ab 2026 nur noch Rentenzahlungen per Überweisung auf ein Bankkonto zulässt. 

Es fehlen noch Kontoverbindungen von Versicherten 

Die entsprechenden Rentnerinnen und Rentner wurden seit dem Sommer mehrfach schriftlich über die Einstellung des Barauszahlungsservice informiert. Die Betroffenen können diesen Schreiben alle wichtigen Schritte entnehmen und mit dem beigelegten Formular die Kontoverbindung portofrei an die DRV BW zurücksenden, damit sie ihre Rente auch zukünftig problemlos erhalten. Für diejenigen, die bisher nicht reagiert haben drängt nun die Zeit zum Handeln.   

Noch schneller geht die Rückmeldung über die Kontoverbindung online mit dem Antrag „Angaben zum Zahlungsweg bei Inlandskonto“ (R0985) über die Online-Services der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0985

Was tun, wenn man noch kein Konto hat? 

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann ein sogenanntes Basiskonto mit allen grundlegenden Zahlungsfunktionen bei einer Bank eröffnen. Durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) sind Kreditinstitute verpflichtet, mit einem berechtigten Verbraucher einen Basiskontovertrag abzuschließen. Nähere Informationen und ein entsprechendes Antragsformular zur Eröffnung eines Basiskontos finden Versicherte auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. unter https://www.verbraucherzentrale-bawue.de

Wem die Zeit für eine Kontoeröffnung davonläuft oder die Möglichkeit fehlt, kann sich die Rente auch kostenfrei auf das Konto einer Person seines Vertrauens überweisen lassen. Das Antragsformular für diese Lösung ist das bereits genannte. 

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