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„Abschlagsfreie Rente ab 60 für Schwerbehinderte denkbar“

Petitionsausschuss verabschiedet mit Stimmen der Ampel und der Linken eine Empfehlung, Betroffene bei der Rente besser zu stellen.

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Mann mit Behinderung sitzt im Rollstuhl, seine Frau steht neben ihm.

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Berlin (hib/sth). Die Mehrheit des Bundestags-Petitionsausschusses hält eine abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr für erwägenswert. Das wurde bei einer Sitzung des Ausschusses am gestrigen Mittwoch deutlich. Darin verabschiedete das Parlaments-Gremium, das sich mit Eingaben von sich ungerecht behandelt fühlenden Bürgern befasst, mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linken eine Beschlussempfehlung, einen entsprechenden Antrag dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) „als Material“ zu überweisen.

Aus Sicht des Petenten, der die Initiative für eine Reform der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ergriffen hatte, ist eine abschlagsfreie vorgezogene Altersrente für Betroffene ab dem 60. Lebensjahr „zwingend notwendig“. Schwerbehinderte Menschen seien körperlich und seelisch erheblich mehrbelastet als gesunde Menschen, so seine Begründung. Der Verschleiß und der Abnutzungsgrad seien um ein Vielfaches höher. Gerade im Alter sei der Belastungsgrad eines Schwerbehinderten exponentiell höher, heißt es in seiner Petition.

Ausschuss stimmt der Einschätzung des Petenten zu

Der Petitionsausschuss schloss sich dieser Einschätzung des Petenten an. Eine berufliche Tätigkeit bis zur Regelaltersgrenze, insbesondere mit zunehmendem Alter, könne zu einem Leidensanstieg führen, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Allerdings verweist das Gremium auch darauf, dass es zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen bereits einen erleichterten Rentenzugang für schwerbehinderte Menschen gebe. So könnten gesetzliche Altersrenten in der Regel erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze, die derzeit bei 65 Jahren und elf Monaten liegt, abschlagsfrei bezogen werden. Dagegen sei für schwerbehinderte Menschen der Geburtsjahrgänge bis 1951 ein vorzeitiger Rentenbezug bereits ab 60 Jahren und ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich.

Außerdem seien die möglichen Rentenabschläge bei einem vorgezogenen Rentenbezug bei schwerbehinderten Menschen auf maximal 10,8 Prozent begrenzt, heißt es in der Vorlage. Im Vergleich dazu könne sich bei anderen Versicherten mit vorzeitigem Rentenbeginn der Abschlag auf bis zu 14,4 Prozent belaufen. Mit Blick auf die Situation schwerbehinderter Menschen "hält der Petitionsausschuss die vom Petenten geforderte abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr gleichwohl für erwägenswert", heißt es in einer Mitteilung des Bundestags. Dabei müssten die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die langfristige Finanzierbarkeit der Rente jedoch mitberücksichtigt werden, schreiben die Ausschussmitglieder.

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