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"ALG-II-Bezug für Rente anders bewerten"

Experte fordert, Langzeitarbeitslosigkeit für den Rentenanspruch nach dem individuellen Verlauf des Erwerbslebens zu bemessen.

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Schilder Jobcenter und Arbeitsagentur. Bild: IMAGO / Fotostand / K. Schmitt

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Nürnberg/Bad Homburg (sth). Etwa 2,3 Millionen Menschen in Deutschland waren Ende August arbeitslos gemeldet. Rund 750.000 von ihnen bezogen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslosengeld, mehr als 1,5 Millionen Arbeitsuchende kassierten das in der Öffentlichkeit vor allem als "Hartz IV" bekannte Arbeitslosengeld II (ALG II). Die Arbeitslosengeldempfänger müssen sich während ihres 12 bis 24 Monate langen Sozialleistungsbezugs um die Rente vergleichsweise wenig Sorgen machen: Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird für den späteren Rentenanspruch auf der Basis von 80 Prozent ihres letzten Bruttolohns bewertet.

Recht düster sieht es seit 2011 dagegen für Langzeitarbeitslose aus: Ihre Zeit der Arbeitsuche erhöht nicht mehr die Rente, sondern sichert nur noch den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Kein Wunder, dass Gewerkschaften, Linke und Sozialverbände deshalb schon seit Langem die Rückkehr zu einer Bewertung des ALG II-Bezugs für die Rente fordern. In den ersten Jahren nach Einführung des ALG II gab es das auch noch: 2005 und 2006 wurde ein fiktiver Monatslohn von 400 Euro für den Rentenanspruch zugrunde gelegt, zwischen 2007 und 2010 noch ein Verdienst von 205 Euro. Danach galt – und gilt – der ALG II-Bezug für die Rente als sogenannte Anrechnungszeit ohne Bewertung, das heißt: Die Versicherungsbiografie bekommt zwar keine Lücke, erhöht aber die Rente nicht mehr. 

Gewerkschaften und Sozialverbände fordern 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr

Viele Vertreter aus dem linken politischen Lager fordern deshalb seit Langem, die Phase des ALG II-Bezugs in der Rente künftig pro Jahr für alle Langzeitarbeitslosen einheitlich nach dem halben sozialversicherungspflichtigen Jahresdurchschnittslohn zu bewerten. 2019 entspräche das einem Bruttojahresverdienst von etwa 19.450 Euro. Auf dem Rentenkonto der Betroffenen würde eine solche Lösung mit 0,5 Entgeltpunkten zu Buche schlagen.

Als "unausgegoren" hat jetzt der Berliner Rentenexperte Johannes Steffen – der selbst dem Arbeitnehmerlager zuzurechnen ist – diese Forderung bezeichnet. Zum einen würden Langzeitarbeitslose auch bei einer Reform erst in der Zukunft wieder von höheren Rentenansprüchen profitieren, so Steffen. Andererseits werde ALG II nur bei Hilfebedürftigkeit gezahlt. Im Jahr 2018 sei aber nur "gut ein Drittel aller ALG II-Empfänger auch arbeitslos" gewesen, stellt Steffen fest. Zudem könnten auch die mehr als sieben Millionen Beschäftigten, die weniger als die Hälfte des Durchschnittsgehalts verdienen und damit jährlich weniger als 0,5 Entgeltpunkte für die Rente gutgeschrieben bekommen, nur bei festgestellter Hilfebedürftigkeit auf einen kleinen Aufschlag in ihrer Rente hoffen.   

"80 Prozent des Durchschnittslohns in der Rente für alle"

Der Rentenfachmann empfiehlt deshalb für die immer noch große Zahl von arbeitslosen ALG II-Beziehern eine Lösung, von der heute bereits unter 25-jährige (Langzeit-)Arbeitslose profitieren: Die Zeit, in der sie ALG II überwiesen bekommen, wird auf der Grundlage von 80 Prozent des im lebenslangen Durchschnitt erzielten persönlichen Verdiensts ermittelt. Fachleute nennen dieses Verfahren "Gesamtleistungsbewertung". Eine solche Regelung ließe sich "auf alle Altersgruppen ausdehnen", schlägt Steffen vor – auch auf jene Arbeitslose, die wegen mangelnder Bedürftigkeit keinen Anspruch auf ALG II haben.

Für die betroffenen Sozialkassen dürfte diese Lösung jedenfalls unproblematisch umzusetzen sein. Schon heute überweist die Bundesagentur für Arbeit der Rentenversicherung für die Rentenbeiträge der mehr als 700.000 Arbeitslosengeldbezieher jährlich mehr als drei Milliarden Euro. Ob Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) angesichts der aktuellen Konjunkturprobleme allerdings ebenfalls zustimmen würde, scheint derzeit fraglich. 

Mehr zum Thema:

www.portal-sozialpolitik.def

Kurzstudie des Berliner Rentenexperten Johannes Steffen zur Auswirkung von Pflichtbeitragszeiten für Langzeitarbeitslose in der Rente (im pdf-Format)

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