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Altersarmut im Fokus der Experten

Am kommenden Montag nehmen Sachverständige im Bundestags-Sozialausschuss vier Anträge der Opposition unter die Lupe.

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Rentnerin zählt Euro-Geldscheine und Münzen auf einem Tisch mit weißer Tischdecke. Bild: IMAGO / Panthermedia / michimulder

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Berlin (hib/sth). Gleich vier Anträge der Opposition zur Bekämpfung der Altersarmut beschäftigen den Bundestags-Sozialausschuss bei einer Anhörung am kommenden Montag ab 14 Uhr. Als Experten für das brisante Thema haben die Abgeordneten fünf Vertreter von Verbänden und Institutionen sowie fünf Einzelsachverständige geladen. Dazu gehören neben Fachleuten der Sozialpartner und der Deutschen Rentenversicherung die Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf (Köln) und Martin Werding (Bochum) sowie der Politikwissenschaftler Frank Nullmeier (Bremen).

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine teilweise Anrechnungsfreistellung der gesetzlichen Renten und der Erwerbsminderungsrenten im SGB XII. Mindestens 15 Prozent der Rentenzahlbeträge sollten nach den Vorstellungen der AfD nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Außerdem solle, falls es eine zusätzliche Altersvorsorge gibt und für diese bereits Freibeträge bewilligt werden, eine Anrechnungsfreistellung von Renten und zusätzlicher Altersvorsorge insgesamt nur bis zur Höhe des halben Regelbedarfssatzes erfolgen, schreibt die Fraktion. Dies könne Altersarmut gezielt entgegenwirken, heißt es in dem Antrag.

FDP will Basis-Rente

Die FDP-Fraktion will Altersarmut mit einer "Basis-Rente" bekämpfen. Dazu sollen unter anderem Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge beim Bezug von Grundsicherung im Alter nur zum Teil auf diese angerechnet werden. Zwar würden seit Januar 2018 bereits Ansprüche aus zusätzlicher Altersvorsorge nur eingeschränkt angerechnet. Einige Vorsorgeformen, wie Kapital-Lebensversicherungen, würden von der Regelung jedoch nicht berücksichtigt, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag.

Sie verlangen außerdem, dass künftig auch Leistungen aus der gesetzlichen Rente nicht vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Dazu soll eine "echte Basis-Rente" eingeführt werden: Je höher die erworbenen Ansprüche seien, desto mehr sollte der Einzelne auch davon behalten dürfen. Ein anrechnungsfreier Anteil von 20 Prozent der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung würde dies leisten, so die Liberalen. Eine einmalige Bedarfsprüfung soll nach ihren Vorstellungen erhalten bleiben, jedoch ohne Zugriff auf Einkommen der Kinder und mit einem angemessenen Schonvermögen.

Linke will Mindestrente – die Grünen eine Garantierente

Die Linke fordert in ihrem Antrag die Einführung einer solidarischen Mindestrente. Um Altersarmut zu bekämpfen, sei es auch nötig, den gesetzlichen auf zwölf Euro pro Stunde und das Rentenniveau auf 53 Prozent anzuheben sowie Rentenbeiträge für Arbeitslose in der Grundsicherung zu zahlen. Die Parlamentarier um den Rentenexperten Matthias W. Birkwald fordern zudem, die bis 1991 geltende Rente nach Mindestentgeltpunkten für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen fortzuführen und weiterzuentwickeln. Wer mindestens 25 Jahre in der Rentenversicherung versichert war und ein versicherungspflichtiges Einkommen zwischen 20 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienst hatte, soll einen Zuschlag auf die Rente bekommen. Darüber hinaus fordert die Linke eine solidarische Mindestrente, mit der vorhandenes Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung auf 1.050 Euro netto im Monat angehoben werden soll.

Bündnis 90/Die Grünen wollen Altersarmut mit einer „Garantierente“ bekämpfen. Wer den größten Teil seines Lebens gearbeitet oder sich um Kinder und andere Familienangehörige gekümmert habe, sollte im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung beziehen. „Dies kann nur sichergestellt werden, indem die innerhalb einer Mindestversicherungszeit erworbenen Ansprüche höher bewertet werden“, schreiben die Grünen. Sie fordern deshalb eine Garantierente, bei der geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 oder mehr Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten erreicht. Die Garantierente soll ohne Bedürftigkeitsprüfung auskommen und betriebliche sowie private Altersvorsorge sollen nicht angerechnet werden.

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

Weitere Informationen zur Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses über Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut am 6. Mai 2019 

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