Berlin (sth). Trotz scheinbarer Ähnlichkeit unterscheiden sich die Vorstellungen der Oppositionsparteien zur Vermeidung von Altersarmut erheblich. Deshalb sei es "sinnvoll und notwendig", die unterschiedlichen Ziele von AfD, FDP, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen "differenziert zu betrachten", heißt es in der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung für eine Expertenanhörung im Bundestag am heutigen Montagnachmittag. Für die Umsetzung unterschiedlicher Ziele seien auch "unterschiedliche Instrumente bzw. Maßnahmen in Betracht zu ziehen", schreiben die Rentenversicherer zur Begründung.
Ziele der Anträge sind nach Einschätzung der Rentenversicherung:
- Vermeidung von Altersarmut
- Lange rentenversicherte Beschäftigung soll zu höheren Alterseinkünften führen als kurze Erwerbszeiten
- Honorierung langer Versicherungszeiten
Anmerkungen der Rentenversicherung zu den Anträgen
Auf drei der vier Oppositionsanträge geht die Stellungnahme der Rentenversicherung näher ein; auf ein Urteil zu den Vorstellungen der AfD verzichtet das Papier. Und so kommentieren die Rentenversicherer die Forderungen der Parteien:
- FDP: Eine gemeinsame Auszahlung von Rente und Grundsicherung im Alter wäre "mit erheblichem bürokratischen Mehraufwand verbunden". Grund dafür seien die oft mehrfach pro Jahr wechselnden gezahlten Leistungen. Die Rentenversicherung müsste deshalb während des Jahres immer wieder Änderungsbescheide für die zusammengeführten Auszahlungsbeträge erstellen. "Der Verwaltungsaufwand würde sich insoweit vervielfachen".
- Die Linke: Eine generelle Anhebung aller Alterseinkommen auf 1.050 Euro netto monatlich erscheint "nicht zielführend". Da die geforderte solidarische Mindestrente an keine Voraussetzungen gebunden sein soll, könne dies als "Einstieg in eine Art bedingungsloses Grundeinkommen" im Alter und bei Erwerbsminderung interpretiert werden.
- Bündnis 90/Die Grünen: Fast 75 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erfüllt schon heute die Voraussetzung von 30 Versicherungsjahren, die für eine Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte gefordert werden. Eine Garantierente in dieser Höhe soll aber nur gezahlt werden, wenn in einer Ehe beide Partner auf höchstens 60 Entgeltpunkte kommen. "Die Rentenversicherung verfügt jedoch nicht über die hierfür im Partnerkontext erforderlichen Daten."
Weitere Infomationen des Deutschen Bundestags zu den Anträgen der Oppositionsparteien und zu den Stellungnahmen der Sachverständigen für die heutige Sitzung des Sozialausschusses
www.ihre-vorsorge.de
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Weitere Beiträge innerhalb unserer Schwerpunktthemenreihe "Altersarmut" (Risikogruppen und Fakten über die Bezieher von Grundsicherung im Alter)
