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Altersgrenzen beeinflussen den Rentenbeginn erheblich

Studie weist die psychologische Wirkung von gesetzlich festgelegten Altersschwellen für das Erwerbsverhalten vor der Rente nach.

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Menschenmenge in einer Einkaufsstraße in Köln. Bild: IMAGO / Future Image

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Berlin/Bad Homburg (sth). Gesetzlich festgelegte Altersgrenzen haben einen erheblichen psychologischen Einfluss auf das individuelle Verhalten beim Renteneintritt. Dieser Einfluss kann entgegen ökonomischen Standardmodellen „nicht mit damit verbundenen finanziellen Anreizen erklärt werden“. Deshalb seien Altersgrenzen auch „ein effektives Mittel der Rentenpolitik..., um individuelle Rentenentscheidungen zu beeinflussen“ und bei Bedarf das durchschnittliche Renteneintrittsalter zu erhöhen. Das schreibt der Mannheimer Volkswirt Arthur Seibold in der Zusammenfassung einer preisgekrönten Studie, die in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ veröffentlicht wurde.

In seiner Untersuchung zeigt Seibold anhand der Geburtsjahrgänge 1933 bis 1949, dass ein großer Teil der rentenversicherten Frauen und Männer dieser Jahre genau zu den damals möglichen Altersgrenzen (60 Jahre für Frauen, 63 Jahre für langjährig Versicherte, 65 Jahre für Rentenbeginn an der damaligen Regelaltersgrenze) in den Ruhestand trat. „Insgesamt findet fast ein Drittel (29 Prozent) der Erwerbsausstritte ab dem Alter 55 genau in dem Monat statt, in dem der Arbeitnehmer eine gesetzliche Altersgrenze erreicht“, so der Wissenschaftler.

Altersgrenzen haben zwei wichtige Funktionen

Aus Sicht der rentenversicherten Beschäftigten kommen den Altersgrenzen nach Erkenntnis Seibolds „zwei wichtige Funktionen“ zu. Einerseits würden „finanzielle Anreize für den Renteneintritt relativ zu Altersgrenzen definiert“. Das bedeutet: Die volle Rente können Versicherte ab der Altersgrenze für die jeweilige Rentenart erhalten, bei früherem oder späterem Rentenbeginn werden Ab- und Zuschläge berechnet. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat des Renteneintritts vor der Altersgrenze, bei „verspätetem Rentenbeginn“ gibt es Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat oder sechs Prozent pro Jahr.

Die zweite wichtige Funktion der Altersgrenzen liegt Seibold zufolge im sogenannten Framing der Rentenentscheidungen durch Politik und Rentenversicherung. Demnach hängt das Verhalten vieler Menschen davon ab, „wie Informationen präsentiert werden“. So werde in Broschüren darauf verwiesen, dass die „volle Rente“ erst ab dem regulären Rentenalter erhältlich sei, eine vorgezogene Rente dagegen in der Regel mit Renteneinbußen erkauft werden müsse.

Aus der Verhaltensökonomik sei allerdings bekannt, dass „Verlustaversion zu besonders starken Reaktionen führen kann, um wahrgenommene Verluste zu vermeiden“, so Seibold. Eine Erkenntnis, die für die Debatte um mögliche künftige Anhebungen der Altersgrenze noch bedeutsam sein dürfte.

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