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Altersrenten durch Grundrente um knapp acht Prozent höher

Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherung: 1,1 Millionen Renten von langjährigen Niedriglohnbeziehern stiegen 2022 wegen Zuschlag.

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Das Bild zeigt Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied und Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung

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Lübeck (drv/sth). Etwa 950.000 Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Altersrente erhielten Ende vergangenen Jahres den sogenannten Grundrentenzuschlag für langjährige Geringverdiener. „Im Schnitt haben sich die betroffenen Altersrenten dadurch um 7,5 Prozent erhöht“, erklärte die Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung (DRV), Anja Piel, am Donnerstag in Lübeck-Travemünde vor der Bundesvertreterversammlung, dem „Parlament“ der 16 gesetzlichen Rentenversicherungsträger. In rund 93.000 Fällen sei ein Grundrentenzuschlag zu Hinterbliebenenrenten gezahlt worden, weitere 58.000 Zahlungen seien an Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten geflossen, so Piel.

Insgesamt erhielten nach Angaben Piels, die im DRV-Bundesvorstand die Versichertenseite vertritt, Ende 2022 rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Grundrentenzuschlag mit einer durchschnittlichen Höhe von 86 Euro – wobei Frauen deutlich häufiger als Männer von der Rentenaufstockung profitiert hätten. Mehr als drei Viertel der Altersrenten, die um einen Grundrentenzuschlag erhöht wurden, seien an Frauen gegangen, erklärte Piel. Im Schnitt seien die Renten von Frauen durch den Grundrentenzuschlag um 8,2 Prozent gewachsen, die Renten von Männern um 5,7 Prozent.

Im Osten höherer Anteil als im Westen

Auch sei der Anteil der Altersrenten-Bezieherinnen und -Bezieher, die einen Grundrentenzuschlag erhalten hätten, in den neuen Bundesländern höher als in den alten Bundesländern gewesen, so Piel. In den neuen Bundesländern seien 7,1 Prozent der Altersrenten um einen Grundrentenzuschlag erhöht worden, in den alten Bundesländern nur 4,6 Prozent. Die Verwaltungskosten zur Umsetzung des Grundrentenzuschlags beliefen sich nach Angaben Piels im vergangenen Jahr auf knapp ein Fünftel der Gesamtkosten. Im Vergleich dazu hätten die Verwaltungskosten der Rentenversicherung insgesamt weniger als 1,5 Prozent betragen. 

„Wir appellieren daher erneut an den Gesetzgeber, die Regelungen zur Grundrente zu vereinfachen. Gerade die Vorgaben zur Anrechnung von Kapitaleinkünften sind unnötig kompliziert geraten und erfordern einen hohen Prüfaufwand, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht“, so Piel. Eine Vereinfachung würde nach Ansicht der Rentenversicherung-Vorstandsvorsitzenden „Bürokratiekosten sparen und läge auch im Interesse der betroffenen Grundrentenempfängerinnen und -empfänger“.

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