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Alterssicherung zugewanderter Juden bleibt schwierig

In ihrer Stellungnahme für eine Bundestags-Anhörung verweist die Rentenversicherung auf unterschiedliche Anspruchsgrundlagen der Betroffenen.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (sth). Die Alterssicherung vieler aus Osteuropa zugewanderter Jüdinnen und Juden bleibt schwierig. Grund dafür sind einerseits die teilweise kurzen Versicherungszeiten, die die Betroffenen zwischen der Einreise nach Deutschland und ihrem Eintritt in die Rente hierzulande noch zurücklegen konnten. Zudem hängen die Rentenansprüche im Einzelfall von den unterschiedlichen Rechtsvereinbarungen Deutschlands mit den Herkunftsstaaten der Zugewanderten ab. Das geht aus der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung für eine Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses zu einem gemeinsamen Antrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken am heutigen Montag hervor. 

Aus den Rentenversicherungsstatistiken ließen sich die etwa 220.000 aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach Deutschland eingereisten Jüdinnen und Juden „mangels entsprechender Daten nicht identifizieren”, heißt es in der Vorlage der Rentenversicherung. Aussagen zum Umfang der von ihnen in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten und der Höhe der daraus entstandenen Rentenansprüche seien daher „nicht möglich”. Im Ausland zurückgelegte Zeiten seien in der Deutschen Rentenversicherung „nur dann zu berücksichtigen, wenn dies nach über- oder zwischenstaatlichem Recht bzw. den Regelungen des Fremdrentengesetzes (FRG) vorgesehen ist”, schreiben die Rentenexperten.

Antrag zeigt verschiedene Lösungswege auf

In ihrem Antrag zeigen die Oppositions-Abgeordneten verschiedene Lösungswege auf. So verlangen sie von der Bundesregierung zum einen, einen Härtefallfonds für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge einzurichten, wie Union und SPD es bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hätten. Alternativ sollten mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen werden, fordern die Politiker von FDP, Grünen und Linken. Damit könne ein rückwirkender Ausgleich von Alterssicherungsleistungen erzielt werden. Darüber hinaius könnten jüdische Kontingentflüchtlinge unter Umständen auch rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden, heißt es in dem Antrag.

Welcher dieser Lösungswege die Alterssicherung der jüdischen Zuwanderer „zielgenau“ verbessern könne, lasse sich seitens der Rentenversicherung nicht einschätzen, stellt die Rentenversicherung fest. Zwar könnten Sozialversicherungsabkommen die Rentenansprüche von Beschäftigten mit Erwerbszeiten in mehreren Staaten wegen der dann möglichen Zusammenrechnung der Versicherungszeiten generell verbessern, heißt es in ihrer Stellungnahme. Ob dadurch aber eine Absicherung oberhalb der Grundsicherung im Alter erreicht werden könne, "hängt von der individuellen Höhe der Rentenzahlung aus dem Herkunftsland und der Höhe der in der Deutschen Rentenversicherung erworbenen Ansprüche ab".

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