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Alterssicherungskosten bleiben größter Haushaltsposten

Ausgaben für die Rentenversicherung sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen 2021 auf 114,6 Milliarden Euro.

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Hubertus Heil, SPD, Bundesarbeitsminister. – Bild: © Susi Knoll

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Berlin (sth). Die Beteiligung an den Kosten der Rentenversicherung und für die bedarfsabhängige Grundsicherung im Alter bleiben 2021 der größte Einzelposten im Sozialhaushalt der Bundesregierung. Das ergibt sich aus dem Entwurf des Bundeshaushalts, über dessen Sozialausgaben der Bundestag am 1. Oktober voraussichtlich ab ca. 11:20 Uhr erstmals debattieren wird. Demnach summieren sich die Ausgaben des Bundes für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im kommenden Jahr auf knapp 114,6 Milliarden Euro. Im diesem Jahr werden es voraussichtlich 109,9 Milliarden Euro sein.

Insgesamt sieht der Regierungsentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für 2021 Sozialausgaben in Höhe von 164 Milliarden Euro vor. Damit ist der Etat von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der mit weitem Abstand größte des Bundeshaushalts. Die vorgesehenen Ausgaben bewegen sich nach Angaben des Bundestags "deutlich oberhalb der Soll-Planungen für 2020, die bei 150,2 Milliarden Euro lagen, aber unterhalb des Wertes von 170,7 Milliarden Euro, der sich aus den beiden Nachtragshaushalten für 2020 ergibt".

44,5 Milliarden Euro sieht der Haushaltsplan für die Grundsicherung für Arbeitslose vor (2020: knapp 49 Milliarden Euro). 23,4 Milliarden Euro davon entfallen auf das Arbeitslosengeld II (2020: 26,4 Milliarden Euro). Der ursprüngliche Etatentwurf für 2020 sah 20,9 Milliarden Euro vor. Mit elf Milliarden Euro beteiligt sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger (2020: 12,4 Milliarden Euro) – hier waren ursprünglich sieben Milliarden Euro vorgesehen. 

Mehr zum Thema:

https://dip21.bundestag.de

Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2021 (pdf)

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