Berlin (sth). Selbstständige ohne obligatorische Altersvorsorge sollen bei der für Unternehmer geplanten Vorsorgepflicht zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung "und einer anderen geeigneten Vorsorge wählen können (...), wenn diese insolvenz- und pfändungssicher ist und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führt". Das geht unter Verweis auf den Koalitionsvertrag aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Im Rahmen der vorgesehenen Altersvorsorgepflicht werde "zudem erwogen, dass Selbstständige auch eine einkommensgerechte Beitragszahlung wählen können, wie dies für selbstständig Tätige geregelt ist, die schon nach geltendem Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind", heißt es in dem Regierungsschreiben. Die mehr als 300.000 in der Rentenversicherung abgesicherten Selbstständigen können zwischen dem sogenannten Regelbeitrag – der sich ungefähr nach dem Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten richtet – und einem einkommensgerechten Beitrag wählen. Existenzgründer müssen in den ersten drei Arbeitsjahren nur den halben Regelbeitrag zahlen.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion über "Sozialversicherungsbeiträge für Gründer und Selbstständige" (pdf)
