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Anhörung zu mehr Aufgaben für DRV Knappschaft-Bahn-See

Sozialversicherungsträger soll die Verwaltung staatlicher Förderprogramme übernehmen. Starke Schwankungen bei Rentenanpassungen vermeiden.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Aufgabenerweiterung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses am heutigen Montag von 11:30 Uhr bis 13 Uhr in Berlin. Ziel des geplanten Gesetzes ist nach dem Willen der Bundesregierung, die Verwaltung und Prüfung von bundesfinanzierten Förderprogrammen künftig stärker zu bündeln. Dabei solle die DRV KBS die Möglichkeit bekommen, Förderprogramme und Projekte selbst zu verwalten. Indirekt soll auf diesem Weg nach Medienberichten vor allem der Standort Cottbus des Sozialversicherungsträgers gestärkt werden.

Die vorgesehene Aufgabenumverteilung soll demnach einen teilweisen Ausgleich für den Wegfall von Arbeitsplätzen im Brandenburger Braunkohletagebau darstellen. Die neue Aufgabe für die KBS "eröffnet die Möglichkeit der Stärkung von Standorten in Regionen, die von der Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung' (der sogenannten Kohlekommission, d. Red.) identifiziert wurden", heißt es dazu im Gesetzentwurf. Wie viele neue Stellen bei der KBS in Cottbus geschaffen werden sollen, geht aus der Regierungsvorlage nicht hervor.

Starke Schwankungen bei Rentenanpassungen vermeiden

Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu dem Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, die durch die Revisionen der Bruttoverdienste in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) möglichen starken Schwankungen bei der Rentenanpassung – wie sie nach aktueller Gesetzeslage für die Jahre 2020 und 2021 erwartet werden – künftig zu vermeiden. Durch die Gesetzesänderung würde "somit eine Diskussion über die Höhe des Anpassungssatzes ... in der Zukunft nicht mehr auftreten. Die Verwendung einer einheitlichen Datenbasis würde zudem zu einer Erhöhung der Transparenz bei der Ermittlung der Rentenanpassung beitragen", stimmte der Rentenexperte Uwe Fachinger der Gesetzesvorlage in seiner schriftlichen Stellungnahme bereits zu.  

Neben Fachinger wurden als Experten für die heutige Anhörung außer Vertretern der DRV KBS und der DRV Bund auch Fachleute der Sozialpartner, des Statistischen Bundesamts sowie die Einzelsachverständigen Eckart Bomsdorf (Köln) und Heinz-Dietrich Steinmeyer (Münster) geladen.

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

www.bundestag.de

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermächtigung der DRV KBS für zusätzliche Aufgaben (im pdf-Format) sowie die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen




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