Ihre-Vorsorge Logo

Arbeit bei EZB, WHO & Co.: Rentenansprüche neu geregelt

Beschäftigungszeiten bei einer internationalen Organisation können jetzt zusammen mit Zeiten bei der Rentenversicherung für die Rente berücksichtigt werden.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

© Nicht definiert

Berlin (drv/sth). Eine gesetzliche Neuregelung erweitert ab dem 1. Juli die Ansprüche von Personen, die bei einer internationalen Organisation beschäftigt sind oder waren, in der Deutschen Rentenversicherung. Normalerweise sind die Betroffenen nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung des Beschäftigungslandes versichert, sondern in einem eigenen Sonderversorgungssystem. Daher kann bei ihnen nicht – wie bei anderen Versicherten – das Europarecht angewendet werden, da es nur die gesetzlichen Rentenversicherungen in Europa koordiniert.

Das Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung schafft hier ab dem heutigen Mittwoch Abhilfe, indem die Beschäftigungszeiten bei einer internationalen Organisation zusammen mit den Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung für den Rentenanspruch berücksichtigt werden können. Sie werden wie die Versicherungszeiten eines Staates behandelt, der unter das Europarecht fällt. Die Höhe der Rente ergibt sich aus den Zeiten, die zur Deutschen Rentenversicherung entrichtet wurden.

Betroffene Beschäftigte aus allen EWR-Staaten begünstigt

Das Gesetz begünstigt alle Personen, die für eine Internationale Organisation in einem Mitgliedstaat der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz beschäftigt und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung des Beschäftigungsstaates versichert sind oder waren. Bekannte internationale Organisationen, die unter die gesetzliche Neuregelung fallen, sind beispielsweise die Vereinten Nationen mit ihren Unterorganisationen, CERN, ESA, EZB, NATO, WHO, WTO usw.

Berechtigte Personen, die noch keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, sollten prüfen lassen, ob dies zusammen mit den Beschäftigungszeiten bei der internationalen Organisation möglich ist. Berechtigte Personen, die bereits eine Rente beziehen, können eine Neuberechnung der Rente beantragen. Damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen kann, muss der Antrag bis spätestens zum 30. Juni 2022 gestellt werden.

Mehr zum Thema:

www.bmi.bund.de

Hinweis des Bundesinnenministeriums für Beschäftigte des Bundes zur Arbeit bei internationale Organisationen  

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Union und SPD streiten um Details bei der geplanten Rentenreform. Auch die Präsidentin des Sozialverbands und die Chefin der Rentenkommission beteiligen sich an der Debatte.

Time
1 Minuten

Bei einer Reha müssen Patientinnen und Patienten 10 Euro am Tag selbst tragen. Doch es gibt Ausnahmen und Grenzen.

Time
3 Minuten

Die Bundesregierung verteidigt die Anbindung der Rente an die Löhne im Vergleich zu Anpassungen auf Basis einer Preisindexierung.

Time
2 Minuten

Das rentenupdate der Deutschen Rentenversicherung Bund liefert Zahlen, Daten und Fakten zu aktuellen Themen rund um die Rente.

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026