Ihre-Vorsorge Logo

Arbeiten in Großbritannien braucht neue Grundlage

Bundestag berät an zwei Tagen hintereinander über eine neue Gesetzesbasis für Beschäftigung hierzulande und in Großbritannien.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Das Bild zeigt die Deutsche und britische Flagge vor blauem Himmel

© Nicht definiert

Berlin (hib/sth). Nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) muss die Entsendung deutscher und britischer Arbeitnehmer ins jeweils andere Land rechtlich auf eine neue Grundlage gestellt werden. Über den dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf berät am heutigen Mittwoch erstmals und ohne Aussprache der Bundestag. Nach der anschließenden Überweisung an den Bundestags-Sozialausschuss folgt nach den Plänen der Fraktions-Geschäftsführer schon am Tag darauf der zweite Schlag: Dann soll derselbe Entwurf – gemeinsam mit einem weiteren notwendigen Gesetzentwurf – auch die abschließende Hürde im Parlament nehmen.

Mit ihrer Vorlage will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Entsenderegelungen für Arbeitnehmer zwischen EU und dem Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit weiter Bestand haben. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich andererseits. Das Protokoll sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbständigen in den Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin anzuwenden. 

Koordinierung der sozialen Sicherheit

Mit einem weiteren Gesetz sollen die für das Protokoll zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen bei den Sozialversicherungsträgern, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt werden. Die bisherigen Zuständigkeiten sollen dem Willen der Bundesregierung zufolge auch künftig weitergelten.

Im Gesetzentwurf der Regierung dazu heißt es: „Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits mit seinem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit regelt die künftige Koordinierung der sozialen Sicherheit in den Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Die Regelungen sind nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der EU für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten.“

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026