Berlin (dza/sth). Wer einen größeren Teil seiner beruflichen Arbeit mit der Hand ausführt, muss mit erheblich größerer Wahrscheinlich als "Kopfarbeiter" vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Lag der Anteil der täglich per Hand ausgeübten Routinetätigkeiten im Zeitraum von 1985 bis 2005 bei über 30 Prozent, hatten die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein deutlich erhöhtes Risiko, eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu müssen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Studie der Berliner WissenschaftlerinnenAntje Mertens von der Hochschule für Wirtschaft und Recht und Laura Romeu Gordo vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) hervor.
Mertens und Gordo untersuchten den Einfluss unterschiedlicher Tätigkeitsmerkmale auf den Eintritt in den (Vor-) Ruhestand von westdeutschen Erwerbstätigen zwischen 50 und 65 Jahren, die mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Der von ihnen analysierte 20-Jahres-Zeitraum war sowohl von Reformen in der Alterssicherung als auch vom schnellen technologischen Wandel geprägt. In dieser Zeit wurden viele Routinetätigkeiten zunehmend automatisiert, während die Nachfrage nach nicht routinemäßigen Tätigkeiten stieg.
Analytische Tätigkeiten – späterer Rentenbeginn
Wer mindestens 30 Prozent seiner Arbeitszeit mit analytischen Tätigkeiten verbrachte, war im Alter zwischen 60 und 65 Jahren "häufiger noch berufstätig als diejenigen mit weniger als 30 Prozent dieser Aufgaben", stellten die Sozialforscherinnen fest. Auch Berufstätige, deren Arbeitszeit zu mindestens 30 Prozent "interaktive Nichtroutinetätigkeiten" umfasste, waren demnach länger erwerbstätig. Die Unterschiede betrugen der Studie zufolge "bis zu zehn Prozentpunkte innerhalb einer betrachteten Altersstufe" und seien zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr deutlich geworden.
Das Fazit der Wissenschaftlerinnen: Beschäftigte mit unterbrochenen Berufsbiografien seien "typischerweise mit beachtlichen Verlusten durch einen vorgezogenen Ruhestand konfrontiert" – auch wenn es für die Betroffenen teilweise finanzielle Abfederungs-Regelungen gebe. Deshalb müsse die Politik dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht bis zum Ende ihres Berufslebens überwiegend oder ausschließlich mit Routineaufgaben beschäftigt seien, so Mertens und Gordo. Vielmehr müssten diesen Beschäftigten "Qualifikationen und Fähigkeiten vermittelt werden, die nötig sind, um neue Aufgaben zu übernehmen und so ein Erwerbsleben bis zum gesetzlichen Rentenalter zu ermöglichen".
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